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+AUSGEBUCHT+ Grundzüge der Objektüberwachung (Basiswissen Bauleitung) Teil III – Abnahme und Verjährung (A*2)

Thema 2: Vorbereitung, Ausführung und Koordination von Aufträgen Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Wann

29.11.23
9:00 - 16:30

Anmeldung

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Wo

Architektenkammer Sachsen, Kammerbüro Leipzig
Dorotheenplatz 3, Leipzig, Sachsen, 04109

Details

+++Achtung Terminverschiebung: neuer Termin: 29. November 2023, Tagungsort ist Leipzig!+++

Gemeinsames Seminar mit der Architektenkammer Sachsen

Inhalt
Kurz vor der Fertigstellung der Handwerkerleistungen beginnt die Phase der Abnahme- und Abrechnungsvorgänge. Dieser Zeitpunkt ist innerhalb des Bauvorhabens von großer Bedeutung, da die gebaute Leistung nun durch Rechtsinstitut ganz offiziell an den Bauherrn übergeht. Im Falle von aufgetretenen Mängeln bedeutet das nicht für den Architekten, ausführende Unternehmen zur baldigen Mangelbeseitigung und zum Erbringen der Restleistung zu aufzufordern und eventuell unverhältnismäßig hohen Forderungen von Bauherren entgegenzuwirken. Dabei gehen speziell von der rechtsgeschäftlichen Abnahme rechtliche Folgewirkungen aus, deren grundsätzliche Wirkungsweisen jedem Architekten bekannt sein müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man dem Bauherrn gegenüber schadensersatzpflichtig wird.

Dieser Teil der Seminarreihe gibt gezielte Hilfestellung, damit Fallstricke bereits während der Vertragsanbahnung mit den ausführenden Unternehmern umgangen werden können.

Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung:
Was ist ein „Mangel“? / Was ist die vereinbarte Beschaffenheit? / Wie wird eine Mangelanzeige im BGB- bzw. VOB-Vertrag rechtssicher formuliert? / Wie viel Nachfristen sind zu setzen? Was lange ist eine angemessene Nachfrist? / Gibt es Unterschiede zwischen einer Mangelanzeige vor und nach der rechtsgeschäftlichen Abnahme? / Muss der Unternehmer die Mangelbeseitigung mit dem Architekten/Ingenieur abstimmen? / Muss der Architekten/Ingenieur das Mangelbeseitigungskonzept freigeben? / Hat der Unternehmer einen Anspruch auf Abnahme der mangelbeseitigten Leistung? / Was ist eine Ersatzvornahme? Was ist eine Selbstvornahme? / Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Selbstvornahme vorliegen? / Was ist die sogenannten „frei Kündigung“?

Mangelhafte Planung durch den Bauherrn/Planer:
Wie weit reichen die Prüf- und Hinweispflichten des Unternehmers innerhalb Angebots-und Ausführungsphase? / Bis wann hat der Unternehmer „Bedenken“ gegenüber dem Bauherrn anzeigen? In welcher Form hat er dies zu tun? / Gibt es Unterschiede im BGB- bzw. VOB-Vertrag? / Welche Konsequenz hat die Bedenkenanmeldung für den Bauherrn?

Abnahmemanagement:
Exkurs I: Abnahme der Architekten-/Ingenieurleistung. Wie funktioniert das? / Exkurs II: Was bedeutet Organisationsverschulden? / Exkurs III: Kann der Architekt/Ingenieur mit der originären Vollmacht die Leistungen des Unternehmers für den Bauherrn rechtsgeschäftlich abnehmen?

Rechtsgeschäftliche Abnahme der Unternehmerleistungen:
Welche Rechtsfolgen treten mit der Abnahme ein? / Welche unterschiedlichen Abnahmearten hat das BGB/VOB vor? / Was bedeutet Teilabnahme? Wie geht der Architekt/Ingenieur mit dem Wunsch nach Teilabnahme um? / Was sind Abnahmefiktionen? Gibt es diese im VOB-und BGB-Vertrag gleichermaßen? / Was ist die technische Abnahme? Was ist die Zustandsfeststellung? Wann werden diese „Abnahmeformen“ eingesetzt? Welche Rechtsfolgen gehen damit einher? / Ab welchem Zeitpunkt im Bauablauf kann der Unternehmer eine Abnahme fordern? Welche Konsequenzen hat die Abnahme für den Bauherrn? /Wer muss das Abnahmeprotokoll schreiben und unterschreiben? / Welche Vorbehalte sind im Abnahmeprotokoll aufzunehmen? / Ab wann kann der Bauherr die Abnahme verweigern? Welche Konsequenzen hat die Abnahmeverweigerung für Architekt/Ingenieur, Unternehmer und Bauherrn? / Wie Organisiert man die Abnahme am effektivsten? / Wer lädt zur Abnahme ein? Der Unternehmer hat zur Abnahme eingeladen und erscheint nicht?
Der Bauherr wurde zur Abnahme vom Architekt/Ingenieur eingeladen und erscheint nicht? / Bei der Abnahme werden Mängel erkannt. Unternehmer und Bauherr einigen sich generell auf Minderung des Werklohns, können sich aber auf die Höhe der Minderung nicht einigen. Wie und wer berechnet man den Minderwert?

Verjährung:
Was bedeutet Gewährleistung? Was bedeutet Verjährung? / Welche Verjährungsfristen sind im BGB- und VOB-Vertrag einschlägig? / Von welchen Umständen hängt die Verjährungsfrist ab? / Welche Rechte haben Unternehmer und Bauherr innerhalb dieser Zeit? / Ist die Betreuung des Bauherrn innerhalb der Verjährungsfrist eine lohnende Aufgabe für den Architekten/Ingenieur?

Referent
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, SMV Bauprojektsteuerung Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin

Gebühren
Mitglieder und Absolventen 120,00 EUR
Sonstige Teilnehmer 240,00 EUR

Mitglieder anderer Länderarchitektenkammern sowie Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zahlen die für Mitglieder geltende Gebühr.

Ein umfassendes Skript wird digital zwei Tage vor dem Seminar an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Anmeldung

Per E-Mail an eintragungswesen@ak-lsa.de

Ort
Architektenkammer Sachen, Kammerbüro Leipzig, Dorotheenplatz 3, Leipzig

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
Telefon: (0391) 53 611 – 0
Telefax: (0391) 53 611 – 13
E-Mail: info@ak-lsa.de

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