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Öffentliches Baurecht: Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich und gemeindliches Einvernehmen nach §§ 34 und 36 BauGB

Thema 3: Grundlagenkenntnisse in Rechtsgebieten Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Wann

08.07.22
9:00 - 16:30

Anmeldung

Online-Anmeldung deaktiviert

Wo

Forum Gestaltung e.V.
Brandenburger Straße 9-10, Magdeburg, 39104

Details

Thema 3: Grundlagenkenntnisse in Rechtsgebieten

Inhalt
Für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten, ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift das Baugesetzbuches (BauGB). In dieser Seminarveranstaltung werden die einzelnen Facetten der §§ 34 und 36 BauGB ausführlich behandelt. Die Abgrenzung zum planungsrechtlichen Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien zum Einfügen stellen in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB erreicht? Welche Bedeutung haben faktische Baugebiete für Bauvorhaben? Können Vorhaben, die sich nicht „einfügen“, im Einzelfall dennoch zulässig sein? Wie ist beispielsweise die Abgrenzung von Innenbereich zum Außenbereich vorzunehmen? Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Gemeinde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben? Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt. Das Seminar richtet sich an Architekten, Stadtplaner und Bauplanungsbehörden.

§ 34 und 36 BauGB Begriffsbestimmungen / Innenbereichssatzungen und Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Vorhaben / Abgrenzung Innenbereich zu Außenbereich / rechtliche Grenzen des § 34 BauGB / Schnittstellen zur Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) / Auslegung unbestimmter Begriffe / Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaute Fläche / Anwendung in faktischen Baugebieten / Zulässigkeitskriterien in Gemengelagen / gemeindliches Einvernehmen und Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Vorhaben / Nach welchen Kriterien ist die Gemeinde berechtigt, von ihrem „Vetorecht“ Gebrauch zu machen? / Ausschluss schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden / befreiungsähnliche Tatbestände für bauliche Maßnahmen von zulässigerweise errichteten Gewerbe- und Handwerksbetrieben einschließlich Wohngebäuden / Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architekten, Stadtplaner, Absolventen und Mitarbeiter von Kommunen. Für Absolventen ist die Veranstaltung im Sinne der Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektektinnen und Architekten (Praktikumsverordnung) anerkannt (Thema 3).

Referent
Dipl.-Ing. Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D., Bornhöved

Gebühren
Mitglieder / Absolventen 105,00 EUR
Sonstige Teilnehmer 170,00 EUR

Ort
Forum Gestaltung e.V., Raum 0.05, Brandenburger Straße 9, Magdeburg

Hinweis
Die Teilnahme ist auf 25 Personen begrenzt.

Anmeldung
Per E-Mail an eintragungswesen@ak-lsa.de.

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
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Telefax: (0391) 53 611 – 13
E-Mail: info@ak-lsa.de

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