Architektenkammer Bayern Anerkennung Mitglieder: 1 UE
Veranstaltung der Architektenkammer Bayern
Inhalt
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 vorgelegt. Diese Informationsveranstaltung übersetzt die rechtlichen Vorgaben der neuen Kennzeichnungspflicht in handhabbare Entscheidungen für den Büroalltag. Welche Inhalte sind betroffen? Wie sieht eine rechtssichere Kennzeichnung aus? Wann greift die Erleichterung für künstlerische Darstellungen und warum hilft sie bei Marketingmaterial gerade nicht? Nach einem Fachvortrag besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen. Ziel der Veranstaltung ist es, den eigenen Kennzeichnungsbedarf zu bestimmen und die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten der KI-Verordnung im Büro umzusetzen.
Artikel 50 der KI-Verordnung | Anbieter- und Betreiberpflichten | Deepfake und Visualisierung | Kennzeichnung in der Praxis | Künstlerische Ausnahme | Chatbots | Fragerunde
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Kammermitglieder und Gäste weiterer Planungsberufe, die KI beruflich nutzen und einsetzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ort
online
Fortbildungsstunden/Unterrichtseinheiten
1 UE
Die Anmeldung erfolgt über einen externen Link. byak.de/veranstaltungen/akademie-fuer-fort-und-weiterbildung/veranstaltung/26423-die-neuen-transparenzpflichte… | Zur externen Anmeldung |
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