Auf die Einrichtungen der Architektenkammer wird gesetzlich im § 18 Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt Bezug genommen. Die Einrichtung des Schlichtungsausschusses ist durch das Architektengesetz bestimmt. Zu den ständigen Einrichtungen der Architektenkammer gehören nach der Satzung: der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe, der Fortbildungsausschuss und der Sachverständigenausschuss. Einrichtungen sind auch der Wahlvorstand und die Wahlprüfungsgruppe. Diese werden vor den Wahlen der Vertreterversammlung vom Vorstand bestellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird von der Vertreterversammlung aus deren Mitte gewählt. Er besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er prüft die Jahresrechnung der Architektenkammer und berichtet darüber der Vertreterversammlung. Die Bestimmungen für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses sind in der Satzung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt festgehalten.

Mitglieder

  • Dipl.-Ing. (FH), Katharina Gebhardt M. Eng., Freie Architektin, Biederitz
  • Anja Klein M.A., Architektin, Wernigerode
  • Dipl.-Ing. (FH) Chris Wasser, Architekt, Magdeburg

Der Schlichtungsausschuss ist eine Einrichtung gemäß § 18 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Er dient der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Architekten und Bauherren oder von Architekten untereinander. Der Schlichtungsausschuss setzt sich gemäß § 22 ArchtG-LSA aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, vier Beisitzern und den Vertretern der Beisitzer zusammen. Er tagt unter dem Vorsitz eines Juristen und mit zwei erfahrenen Architekten als Beisitzern.

Weil der Ausschuss die Streitfälle sowohl rechtlich als auch fachlich beurteilen kann, ist es in der Regel möglich, eine Einigung herbeizuführen – schneller und kostengünstiger als bei einem Gerichtsverfahren. Das Ergebnis der Schlichtung entspricht einem außergerichtlichen Vergleich. Falls ein Vergleich nicht erreicht werden kann, hat jede Partei das Recht beim Schlichtungsausschuss die Fällung eines Schiedsspruches zu beantragen. Diesem Antrag kann bei dem Einverständnis der Gegenseite stattgegeben werden, vorausgesetzt beide Seiten sind Architekten. Die Aufgaben des Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss sind im § 24 ArchtG-LSA definiert. Die Schlichtungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt regelt das nähere Verfahren. Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist nicht öffentlich. Für die Durchführung eines Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr entsteht erst mit der Eröffnung des Hauptverfahrens. Ihre Höhe wird vom Vorsitzenden im Rahmen der Gebührenordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt bestimmt. Sie richtet sich in der Regel nach der Höhe des Streitwertes.

Merkblatt zum Schlichtungsverfahren [PDF]
Schlichtungsordnung [PDF]

Vorsitz: Dr. Dirk Paust, Rechtsanwalt, Magdeburg

stellvertretender Vorsitz: Anja Butz, Rechtsanwältin, Magdeburg

Beisitzer:

  • Dipl.-Ing. Lászlo Ambrus, Freier Architekt, Berlin
  • Dipl.-Ing. Burgunde Johannemann, Freie Architektin, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. Hans Jürgen Mönch, Freier Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. Dagmar Welz, Freie Landschaftsarchitektin, Calbe (Saale)

stellvertretende Beisitzer:

  • Dipl.-Ing. Jörg Jensen, Freier Architekt, Tangermünde
  • Dipl.-Ing (FH) Dirk Sommerlatt, Freier Architekt, Dessau-Roßlau

gewählt am 26. November 2018

Der Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe wurde zur Unterstützung der Wahrnehmung der Aufgaben der Architektenkammer eingerichtet. Aufgabe der Kammer ist es, bei der Auslobung von Wettbewerben beratend tätig zu sein und auf die Einhaltung des geltenden Rechts bei der Wettbewerbsdurchführung hinzuwirken.

Durch den Ausschuss erfolgen Beratungen von Auslobern und von Dienstleistern, die im Auftrag der Auslober mit der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren betraut sind. Daneben werden die Ankündigungen der Wettbewerbe und die Auslobungsunterlagen geprüft. Zukünftig, bereits an der Bezeichnung des Ausschusses abzulesen, wird sich der Ausschuss verstärkt mit der Auftragsvergabe befassen, hier insbesondere um die Begleitung von Verhandlungsverfahren nach der VgV. Natürlich ist es auch Aufgabe des Wettbewerbsauschusses, Werbung für die Durchführung von Architektenwettbewerben zu betreiben.
Weitere Informationen zum Thema Wettbewerbe

Mitglieder:

  • Dipl.-Ing. Matthias Dreßler, Freier Architekt, Halle (Saale) (Vorsitz)
  • Dipl.-Architekt Thomas Dietzsch, Freier Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. Frank Drehmann, Architekt für Stadtplanung, Weißenfels
  • Dipl.-Ing. Susann Euen, Architektin, Halle (Saale)
  • Dipl.-Designer Peter Frießleben, Freier Innenarchitekt und Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. (FH) Bianka Höpfner, Freie Landschaftsarchitektin, Schönebeck OT Ranies
  • Dipl.-Ing. Karsten Liebner, Freier Architekt, Magdeburg
  • Lars Mörchen, Rechtsanwalt, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Matthias Rau, Freier Architekt, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Schulze M.A., Architekt, Magdeburg

Der Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe wird durch die Geschäftsstelle der Architektenkammer unterstützt.

Ansprechpartner:
Christiane Hoffmann, Fortbildung/Sachverständigenwesen Magdeburg

Der Fortbildungsausschuss unterstützt die Architektenkammer bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zur Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Berufsangehörigen gemäß des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Er wertet die durchgeführten Veranstaltungen aus, erarbeitet die Liste der Themen für die Fortbildungsprogramme und schlägt diese dem Vorstand vor.

Mitglieder:

  • Dipl.-Ing. Ulrike Bischoff, Freie Landschaftsarchitektin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Jaqueline Franke MScHM, Architektin, Lutherstadt Eisleben
  • Dipl.-Ing. (FH) Katharina Gebhardt M. Eng., Freie Architektin, Biederitz (Vorsitz)
  • Dipl.-Ing. Beatrix Noack, Freie Architektin, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. (FH) Sandra Oheim, Freie Architektin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Susanne Stanko, Freie Architektin, Magdeburg

Der Fortbildungsausschuss wird durch die Geschäftsstelle der Architektenkammer unterstützt.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Christiane Hoffmann, Architektin
Mitarbeiterin Fortbildung/Bautechnik

Der Sachverständigenausschuss als ständige Einrichtung der Architektenkammer auf Beschluss der Vertreterversammlung unterstützt die Architektenkammer bei der Wahrnehmung der im Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegten Aufgaben. Für die Aufgabe Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen hat die Kammer eine Sachverständigenbestellungsordnung erlassen. Der Sachverständigenausschuss wirkt beratend bei der Ausarbeitung bzw. Überarbeitung der Sachverständigenbestellungsordnung mit. Er prüft die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung und schlägt diese zur Prüfung vor.

Mitglieder

  • Dipl.-Ing. Thomas Bechstein, Architekt, Lutherstadt Eisleben
  • Dipl.-Ing. (FH) Anja Biehr M.Sc., Architektin, Gräfenhainichen
  • Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Gross, Freie Architektin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Thomas Lebek, Freier Architekt, Leuna (Vorsitz)
  • Dipl.-Ing. Markus Otte M.Sc., Freier Architekt, Sangerhausen
  • Dipl.-Ing. Michael Salusa, Freier Architekt, Aschersleben
  • Dipl.-Ing. Greta Sinn, Freie Architektin, Seehausen (Altmark) OT Ostorf

Der Sachverständigenausschuss wird durch die Geschäftsstelle der Architektenkammer unterstützt.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Christiane Hoffmann, Architektin
Mitarbeiterin Fortbildung/Bautechnik

Für die Aufgaben, Arbeitsweise und Besetzung des Wahlvorstandes sind die Bestimmungen der Wahlordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt maßgebend. In der Wahlordnung ist festgelegt, dass der Vorstand gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Wahl den Wahlvorstand bestellt.

Dem Wahlvorstand obliegt die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Zu seiner Unterstützung bei der Versendung der Wahlunterlagen, der Stimmauszählung und ähnlichen Arbeiten kann der Wahlvorstand Wahlhelfer heranziehen. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder einen Abschluss als Diplom-Jurist nachweisen. Die Voraussetzungen für dieses Amt sind in der Wahlordnung definiert. Die Arbeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich.

In seiner Sitzung am 12. April 2021 hat der Vorstand der Architektenkammer entsprechend der Regelungen der Wahlordnung den Beginn der Wahl auf den 8. November 2021 festgelegt. Gleichzeitig wurden der Wahlvorstand (nach § 5 der Wahlordnung) und die Wahlprüfungsgruppe (nach § 20 der Wahlordnung) bestellt.

Vorsitzender: Frank Meyer, Rechtsanwalt, Magdeburg

Stellvertreter: Lars Mörchen, Rechtsanwalt, Magdeburg

Mitglieder

  • Dipl.-Ing. (FH) Friedemann Barthels, Landschaftsarchitekt, Gommern
  • Dipl.-Designerin Katrin Köstler, Freie Innenarchitektin, Welterbestadt Quedlinburg
  • Dipl.-Ing. Boris Krmela, Architekt für Stadtplanung, Steckby
  • Dipl.-Ing. Burkhard Wöbke, Architekt, Magdeburg

Stellvertreter

  • Dipl.-Ing. David Brinkhoff, Freier Architekt und Stadtplaner, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Ronny Meyer, Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. (FH) Beate Rindermann, Architektin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Fabian Schulz, Freier Architekt, Biederitz

Die Wahlprüfungsgruppe ist nach § 20 der Wahlordnung vom Vorstand zu bestellen. In seiner Sitzung am 12. April 2021 hat der Vorstand der Architektenkammer entsprechend der Regelungen der Wahlordnung den Beginn der Wahl auf den 8. November 2021 festgelegt. Gleichzeitig wurden der Wahlvorstand (nach § 5 der Wahlordnung) und die Wahlprüfungsgruppe (nach § 20 der Wahlordnung) bestellt.

Vorsitzender: Steffen Segler, Rechtsanwalt, Magdeburg

Mitglieder

  • Dagmar Welz, Freie Landschaftsarchitektin, Calbe (Saale)
  • Clemens Bach, Freier Architekt, Stendal