Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die geänderte HOAI ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, der die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch zukünftig Grundlage der Abrechnung der Leistungen. Mit ihren Leistungsbildern und Leistungsphasen ist sie Basis einer angemessenen und auskömmlichen Vergütung der vertraglich geschuldeten Planung von Bauleistungen, Fachplanungen sowie weiterer Aufgaben.

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt verweist derzeit auf konkrete Angebote größerer Länderkammern, die sich dem Thema HOAI und Vertragsgestaltung im Rahmen der Fortbildung verstärkt annehmen. Verknüpft ist die Vergabe öffentlicher Aufträge mit der HOAI. Die Architektenkammer erarbeitet derzeit Informationen zur Anwendung.

Weiterführende Informationen zur HOAI sind auf der Website der Bundesarchitektenkammer zu finden.

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