Foto: Landtag von Sachsen-Anhalt

Änderungen des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde am 27. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVB1.LSA Nr. 15/2026) veröffentlicht und ist damit am 28. Juli 2026 in Kraft getreten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen werden in den kommenden Tagen und Wochen auf der Kammerwebsite kommuniziert.

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