Neue Wahlordnung: Online-Wahl wird eingeführt

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt stellt die Weichen für die Zukunft: Mit Beschluss der Vertreterversammlung am 12. Juni 2026 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde am 1. Juli 2026 tritt die neue Wahlordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der Website der Kammer in Kraft.

Die überarbeitete Wahlordnung schafft die Grundlage für die kommende Wahl der 8. Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt – und bringt eine zentrale Neuerung mit sich: Erstmals wird die Online-Wahl als reguläres Verfahren eingeführt. Damit wird der Wahlprozess moderner und flexibler gestaltet. Die Briefwahl bleibt als alternatives Wahlverfahren für diejenigen Mitglieder erhalten, denen eine Teilnahme an der Online-Wahl nicht möglich ist. Sie können bis drei Wochen vor der Wahl einen entsprechend begründeten Antrag an den Wahlvorstand stellen.

Darüber hinaus wurde die Wahlordnung in mehreren Punkten weiterentwickelt und an die praktischen Erfahrungen der vergangenen Wahl angepasst. Hierzu zählen insbesondere:
– Unterstützungsunterschriften sind künftig nicht mehr erforderlich.
– Eine Anpassung der Fristen zur Festlegung des Wahltermins.
– Klarere Regelungen zur Sitzverteilung und Nachbesetzung in der Vertreterversammlung.
– Redaktionelle und organisatorische Anpassungen zur Vereinfachung des Wahlverfahrens.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Wahlordnung ist der nächste Schritt getan: Die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung der Wahl 2026 sind geschaffen. Der Vorstand kann nun den Wahltermin festlegen und das Verfahren offiziell starten.

Die aktuelle Wahlordnung steht ab sofort im Bereich „Kammerrecht“ zum Download bereit

Jahrestermine 2026

Neben den jährlichen baukulturellen Veranstaltungen wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und