Hochschulabsolventen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, haben den Beginn ihrer berufspraktischen Tätigkeit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Die Absolventen werden bei der Kammer registriert und in einem gesonderten Absolventenregister geführt. Mit dem neuen Architektengesetz (2016) ist es möglich, das Berufspraktikum bereits nach Abschluss der ersten drei Studienjahre zu beginnen. Eine Registrierung unmittelbar nach Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit wird empfohlen! Zu beachten ist, dass diese berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht eines Berufsträgers erfolgen muss.
Die Eintragung in das Absolventenregister bietet viele Vorteile.
Bei der Kammer registrierte Absolventen werden in den Verteiler der Architektenkammer für Informationen, Einladungen zu Veranstaltungen und für das Fortbildungsprogramm aufgenommen. Bei den Seminaren aus dem Fortbildungsprogramm der Architektenkammer erhalten die registrierten Absolventen eine Ermäßigung und zahlen die gleiche Gebühr wie die Mitglieder. Die Registrierung selbst ist kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen sind das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten. Die sogenannte Praktikumsverordnung enthält nähere Vorschriften über den Inhalt der berufspraktischen Tätigkeit und legt den Umfang und die Themenbereiche der zu besuchenden und nachzuweisenden Weiterbildungsveranstaltungen fest.
Fortbildungen für Absolventen
Im Fortbildungsprogramm der Architektenkammer werden anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen für Absolventen gesondert ausgewiesen. Veranstaltungen anderer Anbieter müssen zur Anerkennung beim Eintragungsausschuss vorgelegt werden. Absolventen, die in einem anderen Bundesland tätig sind oder das Bundesland wechseln, sollten sich unbedingt an die jeweils zuständige Architektenkammer wenden.
Für Personen, die ihr Studium vor 1999 abgeschlossen haben, gelten diese Regelungen nicht.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Birgit Elzner
Telefon: (0391) 536 11 16
E-Mail: eintragungswesen@ak-lsa.de
Formulare, Dokumente und weiterführende Inhalte
- Formular: Anzeige der praktischen Tätigkeit [PDF]
- Alle Infos zur Mitgliedschaft
- Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten (Praktikumsverordnung) [PDF]
- zum Veranstaltungskalender
- anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für Absolventen
- www.architekten-fortbildung.de