Wahl der 8. Vertreterversammlung! Oberstes Organ der Architektenkammer Sachsen-Anhalt als Selbstverwaltungskörperschaft ist nach § 18 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA) die Vertreterversammlung, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre von den Kammermitgliedern aus ihren Reihen gewählt wird. Die Wahl zur Vertreterversammlung wird in den vier Wahlgruppen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner durchgeführt. So ist abgesichert, dass die Interessen der Mitglieder aller Fachrichtungen vertreten werden.
Die Vertreterversammlung wählt aus ihren Reihen den Vorstand einschließlich des Präsidiums. Sie bildet außerdem Ausschüsse zur Bearbeitung von Fachthemen und Satzungsaufgaben. Sie bestimmt, welche berufspolitischen Ziele durch Vorstand und Geschäftsstelle zu verfolgen sind. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind im Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Weitere Informationen zur Vertreterversammlung sind unter dem Menüpunkt Organe zu finden.

Meldungen
Kammerwahl 2026: Jetzt für die Vertreterversammlung kandidieren!
30. Oktober 2026
Die Architektenkammer lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Für die Wahl zur 8. Vertreterversammlung sind daher alle Mitglieder eingeladen, sich aktiv…
Kammerwahl 2026: Wahlbekanntmachung veröffentlicht
6. Oktober 2026
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2026 die Wahlbekanntmachung für die Wahl zur 8. Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt…
Vorstand beschließt Termin für die Wahl zur 8. Vertreterversammlung
13. Juli 2026
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ihre Vertreterversammlung. Sie bestimmt die berufs- und kammerpolitische…
Neue Wahlordnung: Online-Wahl wird eingeführt
9. Juli 2026
Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt stellt die Weichen für die Zukunft: Mit Beschluss der Vertreterversammlung am 12. Juni 2026 und der Genehmigung durch die…
Alle Infos zur Wahl 2026
Der Vorstand der Architektenkammer Sachsen-Anhalt hat am 10. Juli 2026 die Termine für die Wahl zur 8. Vertreterversammlung beschlossen (§ 4 Abs. 1 Wahlordnung).
Wahlbeginn: 8. Dezember 2026
Wahlende: 18. Januar 2027
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.
Grundlage zur Durchführung der Wahl ist die Wahlordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in der durch Beschluss der Vertreterversammlung am 12. Juni 2026 geänderten Fassung, die am 9. Juli 2026 auf der Website der Architektenkammer veröffentlicht wurde.
Wählerverzeichnis
An alle Wahlberechtigten werden ab 5. Oktober 2026 die Benachrichtigungen über die Eintragung in das Wählerverzeichnis versandt (§ 9 Abs. 1 Wahlordnung).
Das Wählerverzeichnis liegt vom 26. Oktober bis 16. November 2026 in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, Fürstenwall 3, 39104 Magdeburg, montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr zur Einsicht aus (§ 9 Abs. 2 Wahlordnung).
In diesem Zeitraum kann beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt werden (§ 10 Abs. 1 Wahlordnung).
Mitglieder, die bis zum 20. Oktober 2026 keine Benachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten haben sollten, werden gebeten, sich an die Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zu wenden.
Wahlbewerbungen
Alle Mitglieder der Architektenkammer werden aufgerufen, Wahlbewerbungen für die Wahl zur 8. Vertreterversammlung einzureichen. Jedes Mitglied kann sich unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Ort, Fachrichtung und Tätigkeitsart um einen Sitz in der Vertreterversammlung bewerben.
Sind für ein Mitglied mehrere Fachrichtungen eingetragen, ist die Bewerbung nur in einer Wahlgruppe möglich (§ 11 Abs. 1 Wahlordnung). Mitglieder mit mehreren Fachrichtungen berücksichtigen bitte ihre für die Wahl bereits abgefragte und vorrangig vermerkte Fachrichtung.
Die Wahlbewerbungen müssen spätestens bis 16. November 2026, 16:00 Uhr, beim Wahlvorstand eingegangen sein (§ 11 Abs. 3 Wahlordnung).
Einzureichen sind die Wahlbewerbungen beim Wahlvorstand unter folgender Adresse:
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Wahlvorstand
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
oder per E-Mail an wahlen@ak-lsa.de
Als Voraussetzungen für die Zulassung von Wahlvorschlägen verlangt § 11 Abs. 2 der Wahlordnung: „Von jedem Bewerber/jeder Bewerberin ist eine Erklärung beizufügen des Inhalts, dass er/sie seine Bewerbung bestätigt bzw. mit der Kandidatur einverstanden ist und im Falle der Wahl die Wahl annimmt.“
In § 12 Abs. 4 Wahlordnung ist bestimmt:
„Es werden nur form- und fristgerecht eingereichte und den sonstigen Anforderungen der Wahlordnung entsprechende Wahlbewerbungen berücksichtigt.“
Wahlvorschlagsverzeichnis
Das Wahlvorschlagsverzeichnis liegt ab 16. November 2026 nach Erstellung durch den Wahlvorstand in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, Fürstenwall 3, 39104 Magdeburg, montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr aus und wird zu diesem Zeitpunkt auf der Website der Architektenkammer veröffentlicht (§ 12 Abs. 5 Wahlordnung).
Alternatives Wahlverfahren
Wahlberechtigte, die aus besonderem Grund nicht an der Online-Wahl teilnehmen können, können gemäß § 14 der Wahlordnung die Briefwahl beantragen. Der Antrag ist bis 16. November 2026, 16:00 Uhr, schriftlich und begründet beim Wahlvorstand einzureichen; er kann auch elektronisch eingereicht werden.
Zugangsdaten zur Online-Wahl
Die Zugangsdaten zur Online-Wahl werden den Wahlberechtigten ab 23. November 2026 zugesandt (§ 13 Abs. 1 Wahlordnung).
Weitere Informationen
Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Wahl sowie die aktuelle Wahlordnung finden Sie unter:
www.ak-lsa.de → Services → Für Mitglieder → Wahl 2026
Die aktuelle Lesefassung der Wahlordnung finden Sie unter:
www.ak-lsa.de → Architektenkammer → Kammerrecht
Rechtsanwalt Marko Rummel
Vorsitzender des Wahlvorstands
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Wahlvorstand
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
E-Mail: wahlen@ak-lsa.de
- 10. Juli 2026
Festlegung des Wahltermins und Veröffentlichung auf der Website - bis 12. Oktober 2026
Wahlbekanntmachung auf der Website und Benachrichtigung an Mitglieder über die Eintragung in das Wählerverzeichnis - vom 26. Oktober 2026 bis zum 16. November 2026
Auslage Wählerverzeichnis in der Geschäftsstelle zur Einsicht - bis 16. November 2026, 16:00 Uhr
Antrag auf Briefwahl möglich - bis 16. November 2026, 16:00 Uhr
Einreichung der Wahlbewerbungen durch Kandidaten - ab 23. November 2026
Versand der Wahlunterlagen (digital bzw. ggf. analog) - vom 8. Dezember 2026, 00:00 Uhr (erster Tag der Stimmabgabe), bis zum 18. Januar 2027, 24:00 Uhr (letzter Tag der Stimmabgabe)
Stimmabgabe - ab 19. Januar 2027
Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Website - Februar 2027
konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung und Wahl des Vorstandes
Zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen ist der Wahlvorstand. Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Wahl sind in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt Birgit Elzner (Eintragungswesen) und Annett Leupold (Assistentin der Geschäftsführung).
Stand: 6. Oktober 2026