Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ihre Vertreterversammlung. Sie bestimmt die berufs- und kammerpolitische Ausrichtung der kommenden Amtsperiode und wählt aus ihrer Mitte den Vorstand sowie das Präsidium der Architektenkammer.
Der Vorstand der Architektenkammer Sachsen-Anhalt hat am 10. Juli 2026 gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung den Wahltermin für die 8. Vertreterversammlung beschlossen. Wahlbeginn ist der 8. Dezember 2026 um 00:00 Uhr, Wahlende am 18. Januar 2027 um 24:00 Uhr. Damit sind die Vorbereitungen für die turnusgemäße Neuwahl des höchsten Organs der berufsständischen Selbstverwaltung eingeleitet. Gleichzeitig wurden gemäß der Wahlordnung auch der Wahlvorstand und die Wahlprüfungsgruppe bestellt.
Eine starke Selbstverwaltung lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Deshalb kommt einer vielfältigen Kandidatur und einer hohen Wahlbeteiligung besondere Bedeutung zu. Mit der Wahlbekanntmachung im Oktober 2026 beginnt das eigentliche Wahlverfahren. Dann werden alle Mitglieder über den Ablauf der Wahl, die Fristen sowie die Möglichkeit zur Kandidatur informiert.
Mitglieder, die in der Architekten- und Stadtplanerliste in zwei Fachrichtungen eingetragen sind, werden vorab gebeten, der Geschäftsstelle mitzuteilen, welcher Wahlgruppe sie angehören möchten.
Weitere Informationen werden fortlaufend auf der Website veröffentlicht. Die Wahlordnung ist auf der Website der Architektenkammer Sachsen-Anhalt unter Kammerrecht abrufbar.








