Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten verschiedenste Vorschriften. Die Europäische Union hat zur Erreichung eines gemeinsamen Binnenmarktes die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU) erlassen. Sie war von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Diese Gesetze und Rechtsverordnungen finden Anwendung bei Aufträgen, die im Bereich von Architekten- und Stadtplanerleistungen einen Schwellenwert von aktuell 215.000 € überschreiten. Daneben hat auch das Land Sachsen-Anhalt Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe erlassen.

Übersicht Vergabeverfahren in Sachsen-Anhalt 2-2023 [PDF]

„Faire Auftragsvergabe“ war einer der Schwerpunkte zum Ende der Wahlperiode der Vertreterversammlung 2016-2021. Der Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe führte gemeinsam mit der Geschäftsstelle der Architektenkammer für das Jahr 2021 ein Monitoring durch und sichtete die in Sachsen-Anhalt veröffentlichten Vergabeankündigungen. Es wurde geprüft. Dabei ging es insbesondere darum festzustellen, ob und welche Fehler es gab.

Künftig sollen Mitglieder sich stärker in den Prozess zur Verbesserung der Verfahrenskultur einbringen können. Es wird darum gebeten, anhand der veröffentlichten Checkliste bei der Vorbereitung der eigenen Bewerbung Ausschreibungen zu prüfen und die Geschäftsstelle der Architektenkammer auf mögliche Kritikpunkte konkret hinzuweisen. Dann kann gegebenenfalls Kontakt zu den Auftraggebern aufgenommen und mögliche „Mängel“ abgestellt werden. Ziel ist es, durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vergabestellen, die Pflege von Kontakten eine Verbesserung der Vergabekultur zu erreichen – eine faire Auftragsvergabe.

Eine Übersicht der aktuell zu vergebenen Aufträge des Jahres 2022 wird an dieser Stelle veröffentlicht regelmäßig aktualisiert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der von der Europäischen Union festgelegten Schwellenwerte ist in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. So auch die Vergabe von Architektenleistungen aller Fachrichtungen und Stadtplanerleistungen, die einen voraussichtlichen Auftragswert von 215.000 Euro netto (ab 1. Januar 2022) übersteigen.

Die Rechtsmaterie zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist vielschichtig, relativ häufig Änderungen unterworfen und bedarf einer gewissen Übung und Kontinuität für Auftraggeber und für Bewerber. Ziel des Vorstandes der Architektenkammer ist eine rechtssichere ausgewogene Auftragsvergabe, die transparent und mit überschaubarem Aufwand für die Vergabestellen und die Bewerber ist.

Wichtige Informationen zur Handhabung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) sind in einem von Kammern und Verbänden herausgegebenen und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmten Leitfaden dokumentiert, der derzeit überarbeitet wird.

Alle Infos: www.vgv-architekten.de

Am 18. November 2022 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt TVergG LSA nach mehrjähriger Evaluation verabschiedet. Es ist in wesentlichen Teilen am 1. März 2023 in Kraft getreten. Damit entfaltet auch die bereits seit 2017 geltende Unterschwellenvergabeordnung des Bundes (UVgO) ihre Wirkung.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes liegt zwischen den EU-Schwellenwerten und 120.000 Euro bei Bauaufträgen sowie 40.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen (jeweils ohne Mehrwertsteuer).
Das Ergebnis der Arbeit einer speziell vom Vorstand der Architektenkammer Sachsen-Anhalt eingerichteten Arbeitsgruppe „Öffentliche Auftragsvergabe“ ist in einer Publikation „Empfehlungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Architekten-, Ingenieur- und Stadtplanerleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte“ veröffentlicht. Das „lebendige“ Arbeitspapier wird derzeit überarbeitet. Es soll Auftraggebern sowie Auftragnehmern eine Hilfestellung sein. Die Grundsätze des Papiers gelten aber weiterhin.

Alle Infos: www.vgv-architekten.de

Download Publikation

Zuständig für die Beratung von Vergabeverfahren sind der Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe und die Geschäftsstelle der Architektenkammer.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:

André Schlecht-Pesé, Geschäftsführer, Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Christiane Hoffmann, Fortbildung/Sachverständigenwesen, Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen muss veröffentlicht werden, es gibt eine Vielzahl von Plattformen, auf denen man sich informieren kann.