„Faire Auftragsvergabe“ war einer der Schwerpunkte zum Ende der Wahlperiode der Vertreterversammlung 2016-2021. Der Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe führte gemeinsam mit der Geschäftsstelle der Architektenkammer für das Jahr 2021 ein Monitoring durch und sichtete die in Sachsen-Anhalt veröffentlichten Vergabeankündigungen. Es wurde geprüft. Dabei ging es insbesondere darum festzustellen, ob und welche Fehler es gab.
Künftig sollen Mitglieder sich stärker in den Prozess zur Verbesserung der Verfahrenskultur einbringen können. Es wird darum gebeten, anhand der veröffentlichten Checkliste bei der Vorbereitung der eigenen Bewerbung Ausschreibungen zu prüfen und die Geschäftsstelle der Architektenkammer auf mögliche Kritikpunkte konkret hinzuweisen. Dann kann gegebenenfalls Kontakt zu den Auftraggebern aufgenommen und mögliche „Mängel“ abgestellt werden. Ziel ist es, durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vergabestellen, die Pflege von Kontakten eine Verbesserung der Vergabekultur zu erreichen – eine faire Auftragsvergabe.
Eine Übersicht der aktuell zu vergebenen Aufträge des Jahres 2022 wird an dieser Stelle veröffentlicht regelmäßig aktualisiert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der von der Europäischen Union festgelegten Schwellenwerte ist in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. So auch die Vergabe von Architektenleistungen aller Fachrichtungen und Stadtplanerleistungen, die einen voraussichtlichen Auftragswert von 214.000 Euro netto (ab 1. Januar 2020) übersteigen.
Die Rechtsmaterie zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist vielschichtig, relativ häufig Änderungen unterworfen und bedarf einer gewissen Übung und Kontinuität für Auftraggeber und für Bewerber. Ziel des Vorstandes der Architektenkammer ist eine rechtssichere ausgewogene Auftragsvergabe, die transparent und mit überschaubarem Aufwand für die Vergabestellen und die Bewerber ist.
Wichtige Informationen zur Handhabung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) sind in einem von Kammern und Verbänden herausgegebenen und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmten Leitfaden dokumentiert, der derzeit überarbeitet wird.
Alle Infos: www.vgv-architekten.de
Für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes ist das Bild derzeit diffus. Das Landesvergabegesetz befindet sich in der Novellierung, dort muss die vom Bund für ihre Baumaßnahmen und andere Vergaben erarbeitete Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) aus dem Jahr 2017 einfließen, sie findet bisher keine direkte Anwendung.
Das Ergebnis der Arbeit einer speziell vom Vorstand der Architektenkammer Sachsen-Anhalt eingerichteten Arbeitsgruppe „Öffentliche Auftragsvergabe“ ist in einer Publikation „Empfehlungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Architekten-, Ingenieur- und Stadtplanerleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte“ veröffentlicht. Das „lebendige“ Arbeitspapier wird derzeit überarbeitet. Es soll Auftraggebern sowie Auftragnehmern eine Hilfestellung sein. Die Grundsätze des Papiers gelten aber weiterhin.
Zuständig für die Beratung von Vergabeverfahren sind der Ausschuss für Wettbewerbe und Vergabe und die Geschäftsstelle der Architektenkammer.
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:
Petra Heise, Geschäftsführerin, Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Christiane Hoffmann, Fortbildung/Sachverständigenwesen, Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen muss veröffentlicht werden, es gibt eine Vielzahl von Plattformen, auf denen man sich informieren kann.
Beiträge zum Thema
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