Die Organe der Architektenkammer sind gesetzlich im § 18 Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA) festgeschrieben. Das sind die Vertreterversammlung, der Vorstand, der Eintragungsausschuss sowie der Berufsrechtsausschuss. Die Tätigkeit in den Organen ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder der Organe werden von der Vertreterversammlung gewählt. Die Vorsitzenden der Organe werden in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Geschäftsstelle der Architektenkammer unterstützt.

Oberstes Organ der Architektenkammer Sachsen-Anhalt als Selbstverwaltungskörperschaft ist nach § 18 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA) ist die Vertreterversammlung, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre von den Kammermitgliedern aus ihren Reihen gewählt wird. Die Wahl zur Vertreterversammlung wird in den vier Wahlgruppen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner durchgeführt. So ist abgesichert, dass die Interessen der Mitglieder aller Fachrichtungen vertreten werden.

Die Vertreterversammlung wählt aus ihren Reihen den Vorstand einschließlich des Präsidenten und der Vizepräsidenten. Die Vertreterversammlung bildet außerdem Ausschüsse zur Bearbeitung von Fachthemen und Satzungsaufgaben. Sie bestimmt, welche berufspolitischen Ziele durch Vorstand und Geschäftsstelle zu verfolgen sind.

Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind im Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Die Vertreterversammlung beschließt neben den Grundsätzen der berufspolitischen Arbeit der Architektenkammer über die Satzung und weitere im Architektengesetz festgelegte Ordnungen. Sie zeichnet verantwortlich für die Finanzierung der Körperschaft des öffentlichen Rechts. So beschließt sie über den Haushaltsplan und die Höhe der Beiträge. Mit dem Haushaltsplan werden die Schwerpunkte der berufspolitischen Aktivitäten in den entsprechenden Jahren festgelegt. Auch die Abnahme der Jahresrechnung und die Wahl von Rechnungsprüfern erfolgt durch die Vertreterversammlung. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören auch die Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes sowie die Wahl der Mitglieder des Eintragungs-, Berufsrechts- und Schlichtungsausschusses und ihrer Vertreter.

Zum siebenten Mal wurde das höchste Organ der Selbstverwaltungskörperschaft für fünf Jahre neu gewählt. Mit 39,5 Prozent lag die Wahlbeteiligung nur knapp unter der von 2016. 27 Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner werden die Berufs- und Kammerpolitik steuern, sie wählten am 14. Januar 2022 den Vorstand.

Mitglieder der siebenten Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt:

  • Dipl.-Ing. (FH) Siverin Arndt-Krüger, Architektin, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. (FH) Katja Baum, Freie Architektin, Magdeburg
  • Dr.-Ing. Guido Blosfeld, Architekt für Stadtplanung, Thale
  • Dipl.-Ing. (FH) Antje Callehn M.Sc., Stadtplanerin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Matthias Därr, Freier Landschaftsarchitekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Architekt Thomas Dietzsch, Freier Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. Matthias Dreßler, Freier Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. (FH) Bianca Fosticz, Architektin, Magdeburg
  • Dipl.-Designer Peter Frießleben, Freier Innenarchitekt und Architekt, Halle (Saale)
  • Dipl.-Ing. Stefan Frohnsdorf, Freier Architekt, Dessau-Roßlau
  • Dipl.-Ing. (FH) Katharina Gebhardt M.Eng., Architektin, Biederitz
  • Bauassessorin Dipl.-Ing. Heide Grosche, Stadtplanerin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Birgit Hartmann, Architektin, Bad Dürrenberg
  • Dipl.-Ing. (FH) Bianka Höpfner, Freie Landschaftsarchitektin, Schönebeck (Elbe)
  • Dipl.-Ing. Christina Jerx, Freie Architektin, Welterbestadt Quedlinburg
  • Anja Klein M.A., Architektin, Wernigerode
  • Dipl.-Ing. Victoria Kulb, Freie Architektin, Welterbestadt Quedlinburg
  • Dipl.-Ing. Daniel Lambrecht, Architekt, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Sandra Oheim, Freie Architektin, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Burkhard Przyborowski, Freier Architekt, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Tim Schneider, Stadtplaner, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Schulze M.A., Architekt, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. Greta Sinn, Architektin, Seehausen (Altmark) OT Ostorf
  • Dipl.-Ing. (FH) Dirk Sommerlatt, Freier Architekt, Dessau-Roßlau
  • Prof. Dipl.-Ing. Axel Richard Teichert, Freier Architekt, Biederitz
  • Dipl.-Ing. Uwe Thal, Freier Architekt, Magdeburg
  • Dipl.-Ing. (FH) Chris Wasser, Architekt, Magdeburg

Der Vorstand ist ein Organ nach § 18 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA) und wird aus der Mitte der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, einem oder zwei Vizepräsidenten und weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Zahl ist durch die Satzung der Architektenkammer bestimmt. Derzeit sind neun Mitglieder der Vertreterversammlung als Vorstandsmitglieder tätig. Er bereitet die Beschlüsse der Vertreterversammlung inhaltlich vor und berät alle berufspolitisch relevanten Aktivitäten der Kammer. Der Präsident vertritt die Architektenkammer gerichtlich sowie außergerichtlich. Die siebente Vertreterversammlung wählte am 14. Januar 2022 ihren Vorstand und Prof. Axel Teichert erneut als ihren Präsidenten.

Präsident:
Prof. Dipl.-Ing. Axel Teichert, Architekt, Biederitz

Vizepräsidentin:
Dipl.-Ing. (FH) Siverin Arndt-Krüger, Architektin, Halle (Saale)

Weitere Vorstandsmitglieder
Dipl.-Ing. (FH) Katja Baum, Freie Architektin, Magdeburg
Dipl.-Ing. Matthias Därr, Freier Landschaftsarchitekt, Halle (Saale)
Dipl.-Ing. Stefan Frohnsdorf, Freier Architekt, Dessau-Roßlau
Bauassessorin Dipl.-Ing. Heide Grosche, Stadtplanerin, Magdeburg
Dipl.-Ing. Birgit Hartmann, Architektin, Bad Dürrenberg
Dipl.-Ing. (FH) Bianka Höpfner, Freie Landschaftsarchitektin, Schönebeck (Elbe)
Dipl.-Ing. Tim Schneider, Stadtplaner, Magdeburg

Wichtigstes Organ der Architektenkammer zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ist gemäß § 18 des Architektengesetzes (ArchtG-LSA) des Landes Sachsen-Anhalt der Eintragungsausschuss. Seine Aufgaben sind im § 23 ArchtG-LSA geregelt. Der Eintragungsausschuss tritt bei Bedarf zusammen. Gemäß § 22 ArchtG-LSA setzt sich der Eintragungsausschuss aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, acht Beisitzern und Vertretern der Beisitzer zusammen. Er entscheidet in der Besetzung mit einem Juristen als Vorsitzenden und mindestens vier erfahrenen Berufsangehörigen als Beisitzern.

Der Ausschuss prüft, ob die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste in den vier Fachrichtungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner sowie den vier Beschäftigungsarten freischaffend, angestellt, im öffentlichen Dienst tätig und baugewerblich vorliegen, d. h. ob eine Person die dafür erforderliche Befähigung besitzt, die Mitgliedschaft in der Architektenkammer anzutreten. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ sowie „Stadtplaner“ bzw. „Stadtplanerin“ darf nur führen, wer in die Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss wird auch aktiv, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr vorliegen. Er kann dann die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste beschließen. Daneben obliegt dem Eintragungsausschuss die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen für Absolventen anzuerkennen. Weiterhin wurde dem Eintragungsausschuss auch die Bearbeitung der Anträge zur Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten nach Landesbauordnung übertragen.

Vorsitzender:
Steffen Segler, Rechtsanwalt, Magdeburg

stellvertretender Vorsitzender:
Henner A. Müller, Rechtsanwalt, Magdeburg

für die Fachrichtung Architektur

Beisitzer:
Dipl.-Ing. (FH) Diana Eckhardt, Freie Architektin, Möckern OT Klein Lübars
Dipl.-Ing. Detlef Münnich, Freier Architekt, Dessau-Roßlau

stellvertretende Beisitzer:
Dipl.-Ing. (FH) Frank Güttner, Architekt, Wegeleben OT Rodersdorf
Dipl.-Ing. Constanze Härtig, Freie Architektin, Biederitz
Dipl.-Ing. Gunter Prussak, Freier Architekt, Halle (Saale)
Dipl.-Ing. Sebastian Ruschak, Freier Architekt, Magdeburg
Dipl.-Ing. (FH) Hans Schinlauer, Freier Architekt, Magdeburg
Dipl.-Ing. Chris Wasser, Architekt, Magdeburg

für die Fachrichtung Innenarchitektur

Beisitzer:
Dipl.-Ing. Cornelia Christine Büdel, Freie Innenarchitektin, Halle (Saale)
Dipl.-Designerin Katrin Köstler, Freie Innenarchitektin, Welterbestadt Quedlinburg

stellvertretende Beisitzerin:
Dipl.-Ing. Jennifer Klier, Innenarchitektin, Halle (Saale)

für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur

Beisitzer:
Dipl.-Ing. Ulrike Bischoff, Freie Landschaftsarchitektin, Magdeburg
Dipl.-Ing. Nathalie Khurana, Freie Landschaftsarchitektin, Aschersleben

stellvertretende Beisitzer:
Dipl.-Ing. Catharina Bankert-Hahn, Freie Landschaftsarchitektin, Halle (Saale)
Christoph Därr, M.Sc., Landschaftsarchitekt, Halle (Saale)
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Petrat, Freier Landschaftsarchitekt, Halle (Saale)

für die Fachrichtung Stadtplaner

Beisitzer:
Dipl.-Ing. Boris Krmela, Architekt für Stadtplanung, Steckby
Dipl.-Ing. (FH) Katja Wöbse, Stadtplanerin, Biederitz

stellvertretende Beisitzerin:
Dipl.-Ing. (FH) Ina Kuhn, Architektin für Stadtplanung, Halle (Saale)

Neuwahl durch die Vertreterversammlung am 10. November 2023

Der Berufsrechtsausschuss ist ein Organ gemäß § 18 Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit Hilfe des Berufsrechtsausschusses überwacht die Architektenkammer die Einhaltung der Berufspflichten, dem die Verfolgung von Verstößen gegen die im § 16 ArchtG-LSA genannten Berufspflichten obliegt. Gemäß § 22 ArchtG-LSA setzt sich der Berufsrechtsausschuss aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, vier Beisitzern und den Vertretern der Beisitzer zusammen. Der Berufsrechtsausschuss tagt und entscheidet in der Besetzung mit einem Juristen sowie zwei Architekten als Beisitzer. Bei Verstößen gegen die Berufspflichten kann der Ausschuss Verweise aussprechen, Verwarngelder bis zu 15.000 EUR verhängen und sogar die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste verfügen. Das Verfahren vor dem Berufsrechtsausschuss ist nach § 25 ArchtG-LSA geregelt, der Ausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.

Vorsitzender:
Dr. Matthias Kuplich, Volljurist, Mediator (FH), Magdeburg

Stellvertreter:
Christian Wiere, Rechtsanwalt, Magdeburg

Beisitzer:
Dipl.-Ing. (FH) Antje Callehn, Stadtplanerin, Magdeburg
Dipl.-Ing. Claudia Janich, Architektin, Merseburg
Dipl.-Ing. Ole Saalmann, Freier Architekt, Magdeburg
Dipl.-Ing. Brigitta Wend, Freie Landschaftsarchitektin, Halle (Saale)

stellvertretende Beisitzer:
Dipl.-Ing. Jörg Jensen, Freier Architekt, Tangermünde
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schnur, Architekt, Magdeburg

gewählt am 10. November 2023

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