Vertreterversammlung macht den Weg zur Juniormitgliedschaft konkret…

…und verabschiedet die berufspolitischen Ziele für das Jahr 2023.

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt kam am 13. Januar 2023 zu einer Online-Sitzung zusammen. An diesem Tag ging es um die Fortsetzung des Treffens vom 18. November 2022. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Ausrichtung der Kammerpolitik 2023, die Qualitätsoffensive Klimarelevanz und die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Jahr. Mit überwältigender Mehrheit wurde der Beschluss gefasst, wie in Sachsen-Anhalt die Juniormitgliedschaft ausgestaltet werden soll. Mit dieser Entscheidung ist der Weg frei, mit dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt über die Änderung des Architektengesetzes ins Gespräch zu kommen. Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt folgt damit u.a. Ländern wie Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Zukünftig soll es Absolventen möglich sein, gleich nach dem Studium „Juniormitglied“ der Architektenkammer zu werden und bereits während der berufspraktischen Tätigkeit die Bezeichnung „Juniorarchitekt“ zu tragen.

Foto: Petra Heise
Vergabetagung im April

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt führt gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) am 17. April 2024 eine Tagung zum aktuellen

Fortbildungen

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