Am 2. November 1993 erfolgte die Gründung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen als berufsständische Versorgungseinrichtung. Der Sitz des Versorgungswerkes ist in Dresden und untersteht der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren. Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt schloss sich am 2. Februar 1995 dem Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen an. Dem gemeinsamen Versorgungswerk gehören neben den Mitgliedern der Architektenkammern Sachsen und Sachsen-Anhalt auch die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern als Pflichtmitglieder an.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an die Hinterbliebenen. Mitglieder, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die Versorgungs-leistungen sind bis auf wenige Ausnahmen beitragsbezogen, d. h. es besteht die Möglichkeit, sich durch entsprechende Beitragsleistungen eine weit über dem Rentenniveau liegende individuelle Altersversorgung aufzubauen.

Folgende Mitglieder vertreten die Architektenkammer Sachsen-Anhalt in den Gremien des Versorgungswerkes:

  • Verwaltungsausschuss: Dipl.-Designer Peter Frießleben, Halle (Saale) (in Vertretung des Präsidenten), Dipl. Ing. Detlef Münnich, Dessau-Roßlau (stellvertretender Vorsitzender)
  • Vertreterversammlung: Dipl. Ing. Eva Schwarz, Halle (Saale), Dipl.-Ing. Burkhard Przyborowski, Magdeburg

Auskünfte erhalten Sie beim:
Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Olaf Wallat, Geschäftsführer
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Tel.: 0351 / 3 18 24 – 0
Fax: 0351 / 3 18 24 – 20
E-Mail: versorgungswerk@vwaks.de
Internet: www.vwaks.de