Aktuelles zum "Architekturpreis des Landes Sachsen-Anhalt 2022"
Im November 2022 fand bereits zum zehnten Mal die Verleihung des im Rhythmus von drei Jahren vergebenen Architekturpreises des Landes Sachsen-Anhalt statt. Dieser ist ein Spiegel der…
8. März 2023
„Ich hatte das Vergnügen, beim Architekturpreis des Landes Sachsen-Anhalt 2022 beratend dabei zu sein", so äußert sich Dr. Falko Grube, Mitglied des Landtages, in seinem Podcast „da…
15. Februar 2023
Der bereits zum zehnten Mal ausgelobte Architekturpreis des Landes Sachsen-Anhalt erfährt eine bemerkenswerte mediale und auch politische Aufmerksamkeit. Erstmals in der "Geschichte " des…
10. Februar 2023
Häufige Fragen & Antworten
Fragen und Anregungen zum Architekturpreisverfahren 2022 können an architekturpreis@ak-lsa.de gesendet werden.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an architekturpreis@ak-lsa.de und teilen uns den Standort des Objektes mit. Die Geschäftsstelle der Architektenkammer geht dann auf Bauherren und Architekten zu und bittet um eine Beteiligung, soweit die Auslobungsbedingungen eingehalten sind.
Nein. Planer und Bauherr müssen sich in beiderseitigem Einvernehmen gemeinsam bewerben, es ist die Unterschrift beider Parteien in den Auslobungsunterlagen notwendig.
Ja, wenn das gebaute Objekt in Sachsen-Anhalt liegt.
Sie können sich mit Ihrem Objekt direkt bis zum 5. Oktober 2022 bewerben. Eigens eingereichte Beiträge müssen im Vorfeld nicht vorgeschlagen werden.
Teilen Sie uns bitte den Standort des Gebäudes per E-Mail unter architekturpreis@ak-lsa.de mit. Um alles weitere kümmert sich unsere Geschäftsstelle.
Nein. Der 15. September 2022 ist der Fristtermin zur Einreichung von Vorschlägen aus der Öffentlichkeit. Eine Bewerbung zum Architekturpreis ist bis zum 5. Oktober 2022 möglich.
Die 5mm-Stärke ist keine zwingende Vorgabe. Bei Kappa-Leichtschaum-Platten sind beispielsweise 10mm kein Problem. Die Platten dürfen nicht so schwer sein, deshalb die Vorgabe, es kommt also auf das Material an.