Fortbildungen
Wichtige Hinweise und Infos
Gesetzlicher Auftrag der Architektenkammer ist, die berufliche Aus- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu unterstützen. Durch ein eigenes Fortbildungsprogramm gibt es verschiedene Angebote, die in der praktischen Berufsausübung unterstützen sowie u.a. über Gesetzesänderungen informieren und Planende auf dem aktuellen Stand halten. Mit dem Erlass der Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten im Jahr 1999 und ihrer Änderung im Jahr 2016 hat die Weiterbildung für Absolventen einen wichtigen Stellenwert eingenommen.
Hinweise zur Anmeldung und zu den Gebühren
Anmeldungen erfolgen über die Onlinebuchung. Die Teilnahmegebühren sind entsprechend der Gebührenordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ausgewiesen. Auf Antrag kann die Gebühr nach den in der Beitragsordnung geltenden Erlassgrundsätzen ermäßigt werden. Absolventen entrichten während ihrer berufspraktischen Tätigkeit vor Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste die für Kammermitglieder geltende Gebühr. Angestellte in Architekturbüros, deren Inhaber Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt sind, und Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie anderer Architektenkammern können die Veranstaltungen zu den für Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geltenden Gebühren besuchen. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen. Sind Veranstaltungen ausgebucht, werden Wartelisten geführt. Bei Rücktritt von der Anmeldung wird ein Betrag bis zur Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung später als sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgt.
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