Fortbildungen

Wichtige Hinweise und Infos

Gesetzlicher Auftrag der Architektenkammer ist, die berufliche Aus- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu unterstützen. Durch ein eigenes Fortbildungsprogramm gibt es verschiedene Angebote, die in der praktischen Berufsausübung unterstützen sowie u.a. über Gesetzesänderungen informieren und Planende auf dem aktuellen Stand halten. Mit dem Erlass der Verordnung über die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit der Architektinnen und Architekten im Jahr 1999 und ihrer Änderung im Jahr 2016 hat die Weiterbildung für Absolventen einen wichtigen Stellenwert eingenommen.

Fortbildungspflicht
Am 15. November 2024 hat die Vertreterversammlung die Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Fortbildungspflicht besteht schon immer und ist im Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt unter § 16 Berufspflichten gesetzlich verankert. Mit der Einführung der Ordnung wird diese Anforderung in Sachsen-Anhalt nun klar strukturiert und geregelt. Mitglieder aller Fachrichtungen müssen ab 2025 auf Anfrage der Architektenkammer 16 Fortbildungsstunden (=Unterrichtseinheiten/UE) jährlich nachweisen.

Fortbildungen externer Anbieter
Externe Anbieter müssen einen Antrag bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt stellen, wenn sie ihre Veranstaltungen akkreditieren lassen und mit anerkannten Fortbildungsstunden ausweisen wollen. Die Architektenkammer prüft Inhalt und Umfang der Veranstaltungen. Das Verfahren ist kostenpflichtig. Mitglieder können grundsätzlich Fortbildungen auch bei externen Anbietern besuchen, sollten sich aber rechtzeitig beim Anbieter informieren, ob die Fortbildung bei der Architektenkammer geprüft und im Sinne der Fort-und Weiterbildungsordnung anerkannt wurde. Dies gilt nicht für Angebote anderer Architekten- und Ingenieurkammern, deren Veranstaltungen sind generell anerkannt.
Weitere Fragen und Antworten sind in den FAQ zu finden.

Hinweise zur Anmeldung und zu den Gebühren
Anmeldungen erfolgen über die Onlinebuchung. Die Teilnahmegebühren sind entsprechend der Gebührenordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ausgewiesen. Auf Antrag kann die Gebühr nach den in der Beitragsordnung geltenden Erlassgrundsätzen ermäßigt werden. Absolventen entrichten während ihrer berufspraktischen Tätigkeit vor Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste die für Kammermitglieder geltende Gebühr. Angestellte in Architekturbüros, deren Inhaber Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt sind, und Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie anderer Architektenkammern können die Veranstaltungen zu den für Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geltenden Gebühren besuchen. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen. Sind Veranstaltungen ausgebucht, werden Wartelisten geführt. Bei Rücktritt von der Anmeldung wird ein Betrag bis zur Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung später als sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgt.

Weiterführende Links

Veranstaltungsliste

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
Telefon: (0391) 53 611 – 0
Telefax: (0391) 53 611 – 13
E-Mail: info@ak-lsa.de

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