Fortbildungen und Fortbildungspflicht

Besuchen Sie unsere Seminare, Workshops und Tagungen rund um die Themen Planen und Bauen, Recht und Nachhaltigkeit. Im Onlinekalender finden Sie immer alle aktuellen Informationen und stetig neue Fortbildungsangebote. Die Veranstaltungen richten sich an Mitglieder und deren Angestellte, an Absolventen, Ingenieure und Verwaltungsmitarbeiter sowie an alle Interessierten.

Nächste Veranstaltungen
05.05.26 – 06.05.26: BIM Standard: Modul 1 / Basiswissen
07.05.2026: 23. Sachverständigentag 2026
19.05.26: Objektüberwachung (Basiswissen Bauleitung Teil 2): Nachtragslose Bauvertragsart und Kostenkontrolle

Zum Veranstaltungskalender

Nutzen Sie auch das Fortbildungsportal der Architektenkammern bundesweit
Die Fortbildungen anderer Länderarchitektenkammern werden grundsätzlich anerkannt und können ebenfalls besucht werden. Die Anerkennung für Absolventen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste ist auf Anfrage möglich (eintragungswesen@ak-lsa.de).

 

 

Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt sind gemäß Architektengesetz zur Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildungsordnung, die seit März 2025 gilt, regelt, dass 16 Unterrichtseinheiten im Jahr zu absolvieren sind. Das entspricht etwa 2 Tagesseminaren oder 4 Haltagesveranstaltungen.

Externe Fortbildungsanbieter können ihre Veranstaltungen bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt kostenpflichtig anerkennen lassen. Hierzu ist rechtzeitig ein formloser Antrag an fortbildung@ak-lsa.de zu stellen.
Häufige Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.
FAQ
Fort- und Weiterbildungsordnung

 

Jahrestermine 2026

Neben den jährlichen baukulturellen Veranstaltungen wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und