Fortbildungen und Fortbildungspflicht

Besuchen Sie unsere Seminare, Workshops und Tagungen rund um die Themen Planen und Bauen, Recht und Nachhaltigkeit. Im Onlinekalender finden Sie immer alle aktuellen Informationen und stetig neue Fortbildungsangebote. Die Veranstaltungen richten sich an Mitglieder und deren Angestellte, an Absolventen, Ingenieure und Verwaltungsmitarbeiter sowie an alle Interessierten.

Nächste Veranstaltungen
28.01.26 – 29.01.26 Nachhaltigkeits­koordination – DGNB Grundlagen des nach­haltigen Bauens (2-tägig)
11.02.26 – 12.02.26 Lehmbau für Architekten und Ingenieure – Planungswissen kompakt (1,5-tägig)
24.02.26 Arten- und Klimaschutz am Gebäude
26.02.26 Wirtschaft für Architekten Teil A – Einnahmen, Kosten, Kennzahlen, Richtwerte


Zum Veranstaltungskalender

Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt sind gemäß Architektengesetz zur Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildungsordnung, die seit März 2025 gilt, regelt, dass 16 Unterrichtseinheiten im Jahr zu absolvieren sind. Das entspricht etwa 2 Tagesseminaren oder 4 Haltagesveranstaltungen. Stichprobenartig ermittelte Mitglieder der Architektenkammer werden Anfang des nächsten Jahres angeschrieben und dazu aufgefordert, Ihre Fortbildungsnachweise einzureichen.

Externe Fortbildungsanbieter können ihre Veranstaltungen bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt kostenpflichtig anerkennen lassen. Hierzu ist ein formloser Antrag an fortbildung@ak-lsa.de zu stellen.
Häufige Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.
FAQ
Fort- und Weiterbildungsordnung

Nutzen Sie auch das Fortbildungsportal der Architektenkammern bundesweit:
Die Fortbildungen anderer Länderarchitektenkammern werden grundsätzlich anerkannt und können ebenfalls besucht werden. Die Anerkennung für Absolventen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste ist auf Anfrage möglich (eintragungswesen@ak-lsa.de).

 

 

Neujahrsempfang 2026

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Verbandes kommunaler Unternehmen, der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. und der Verband der

Geänderte Beitragsordnung tritt in Kraft

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, hat die Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Save the Dates: Jahrestermine 2026

Neben den jährlichen baukulturellen Veranstaltungen wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und

Versorgungswerk: Änderung der Wahlordnung

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 Änderungen der Wahlordnung beschlossen.Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische