An einem der letzten Sitzungstage in dieser Legislaturperiode hat der Landtag die von der Landesregierung vorgeschlagene umfangreiche Änderung des Architektengesetzes beschlossen, die mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird. Das Architektengesetz ist Grundlage für Berufsanerkennung und Titelschutz, sichert Verbraucherschutz und regelt die Tätigkeit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Für Mitglieder und Absolventen gibt es wesentliche Neuerungen. So können Absolventen Juniormitglieder der Kammer werden, für die Organisationsform von Berufsgesellschaften wurden die Möglichkeiten erweitert. Mit der Verabschiedung findet ein intensiver Prozess seinen lange durch den Berufsstand erwarteten Abschluss. Zu den Änderungen wird es thematische Erläuterungen geben.







