Änderungen des Architektengesetzes vom Landtag Sachsen-Anhalt verabschiedet

Nach fast zehnjährigen Bemühungen um eine Erneuerung des sachsen-anhaltischen Architektengesetzes ist es nun so weit: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 24. Juni 2026 den vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet.

„Erarbeitet und beschlossen wurde ein modernes, den Entwicklungen im Berufsrecht sowie bei der Berufsausübung angepasstes Architektengesetz, das den bundesweiten Harmonisierungsbestrebungen Rechnung trägt“, so der Präsident der Architektenkammer Sachsen-Anhalt Prof. Axel Teichert. „Ich freue mich besonders, dass es künftig auch in Sachsen-Anhalt Juniorarchitekten geben wird. Die Qualifikation der Absolventen mit ihrer Berufsbezeichnung in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, ist aus unserer Sicht ebenso wichtig, wie die kommende Generation von Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplanern frühzeitig in die berufspolitische Arbeit zu integrieren.“

Wesentliche Grundzüge des novellierten Gesetzes:
Die Berufsaufgaben, seit 1998 nicht verändert, entsprechen jetzt denen des Musterarchitektengesetzes, an dem sich bereits viele Länderarchitektengesetze orientieren. Umgesetzt ist das aktuelle, immer wieder Änderungen unterworfene Berufsbild in den vier Fachrichtungen, Augenmerk wird auf eine umweltgerechte Planung gelegt. Die Verantwortung der planenden Berufe für eine nachhaltig gestaltete Umwelt steigt zunehmend.
Der Gesetzgeber ist dem ausdrücklichen Wunsch der Architektenkammer Sachsen-Anhalt gefolgt: es wird zukünftig auch in Sachsen-Anhalt für Absolventen die Möglichkeit geben, bereits während der berufspraktischen Tätigkeit „Juniormitglied“ zu werden.
Die Regelungen zu den Berufsgesellschaften wurden grundlegend geändert. Die Reihe der Gesellschaftsformen, in denen Architekten aller Fachrichtungen und Stadtplaner auch mit anderen Berufsgruppen tätig werden können, ist erweitert worden.
Im Bereich der Berufsanerkennung gibt es Konkretisierungen. So wird neben der Studiendauer auch die Anzahl der nachzuweisenden ECTS-Punkte festgeschrieben, dem europaweit anerkannten Leistungspunktesystem. Neu ist eine Anlage zum Gesetz, die Ausbildungsinhalte für alle vier in der Architekten- und Stadtplanerliste eingetragenen Fachrichtungen definiert. Die Vermittlung wesentlicher Teile des Studiums hat überwiegend in Präsenz stattzufinden. Auch bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse kommt es zu Änderungen. Aufgenommen wurden Regelungen zur Digitalisierung, Inhalte des Gesetzes sind nun übersichtlicher gestaltet. Die Architektenkammer ist durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten frühzeitig in die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens eingebunden worden. Eine ausführliche Darstellung der Änderungen des Gesetzes und die sich daraus resultierenden Ableitungen erfolgen in den kommenden Tagen auf der Website der Architektenkammer Sachsen-Anhalt.

Jahrestermine 2026

Neben den jährlichen baukulturellen Veranstaltungen wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und