Engagierte Mitglieder für Eintragungs- und Berufsrechtsausschuss gesucht

Eintragungsausschuss – er legt das Fundament für Berufsanerkennung, Titelschutz und Mitgliedschaft
In der Vertreterversammlung im Herbst 2023 steht die Wahl des Eintragungsausschusses an. Erfahrene Beisitzer scheiden aus, neue Beisitzer für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit werden in allen vier Fachrichtungen benötigt. Der Ausschuss tagt und entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und vier Beisitzern (§ 22 ArchG). Er ist in seinen Entscheidungen unabhängig und für Eintragungen und Löschungen, wie Umtragungen in die Architekten- und Stadtplanerliste, in die Verzeichnisse der Gesellschaften und der auswärtigen Dienstleister der jeweiligen Fachrichtungen und Stadtplaner/innen, zuständig (§ 23 ArchG). Dabei prüft er die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller und wird zukünftig auch verstärkt die „Aufsicht“ über Absolventen übernehmen, die ihre berufspraktische Tätigkeit nicht bei einem Berufsangehörigen absolvieren. Der Eintragungsausschuss tagt mindestens vier Mal im Jahr, die Beisitzer wechseln sich ab. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Berufsrechtsausschuss – er sichert die Einhaltung der Berufspflichten und den Verbraucherschutz
Zu den alle fünf Jahre gewählten Organen der Architektenkammer Sachsen-Anhalt gehört ebenfalls der Berufsrechtsausschuss. Auch er hat eine im Architektengesetz zugewiesene konkrete Aufgabe und kann dafür sorgen, dass Mitgliedern der Architektenkammer, die den im Gesetz formulierten Berufspflichten nicht nachkommen, Restriktionen auferlegt werden. Der Ausschuss ist wesentliches Element von Verbraucherschutz und Kollegialität der Selbstverwaltungskörperschaft. Ähnlich wie beim Eintragungsausschuss ist der Vorsitzende des Ausschusses ein Jurist, er wird von den Beisitzern, die Mitglieder der Architektenkammer sind, beraten. Für die Mitwirkung als Beisitzer sind Mitglieder aller Fachrichtungen und Tätigkeitsarten gesucht, die über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen.

Wer sich in den Ausschüssen (auch weiterhin) engagieren möchte, meldet sich bitte bis zum 1. September 2023 in der Geschäftsstelle unter info@ak-lsa.de.

Fortbildungen

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„Tag der Industriekultur“ am 21. April 2024

Als Sammlung „IndustrieBAUkultur“ veröffentlicht die Architektenkammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Website www.architektur-entdecken.de kontinuierlich beispielhafte Projekte, die zeigen wie sich Bauherren und

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