Vergaberecht – Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

Besonders hohe Anforderungen an die Eignung können wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten!
Das Bayerische Oberste Landesgericht München (BayObLG) hat in seiner Entscheidung vom 6. September 2023 klargestellt, dass die Anforderungen an die Eignung nicht unangemessen hoch sein dürfen, sodass sie den Wettbewerb in einer Art und Weise beschränken, die sich auch mit der ganz erheblichen Bedeutung des Projekts nicht mehr rechtfertigen lässt (BayObLG, Beschluss vom 6. September 2023 – Verg 5/22).

Quelle: www.eureos.de

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Trauer um Manfred Sommer

Mit großer Trauer nimmt die Architektenkammer Sachsen-Anhalt Abschied von ihrem Ehrenmitglied Manfred Sommer. Als Mitglied Nummer 1 der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Jahrestermine 2026

Neben den jährlichen baukulturellen Veranstaltungen wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und