Vergaberecht – Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

Besonders hohe Anforderungen an die Eignung können wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten!
Das Bayerische Oberste Landesgericht München (BayObLG) hat in seiner Entscheidung vom 6. September 2023 klargestellt, dass die Anforderungen an die Eignung nicht unangemessen hoch sein dürfen, sodass sie den Wettbewerb in einer Art und Weise beschränken, die sich auch mit der ganz erheblichen Bedeutung des Projekts nicht mehr rechtfertigen lässt (BayObLG, Beschluss vom 6. September 2023 – Verg 5/22).

Quelle: www.eureos.de

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Neujahrsempfang 2026

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Verbandes kommunaler Unternehmen, der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. und der Verband der

Geänderte Beitragsordnung tritt in Kraft

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, hat die Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Save the Dates: Jahrestermine 2026

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