Seit einem halben Jahr ist die HOAI 2021 in Kraft. Die Änderung der Bundesverordnung für die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren wurde notwendig, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechnung zu tragen. Wesentlich dabei: Die frühere Verbindlichkeit vorgegebener Mindest- und Höchstsätze entfällt. So ist es öffentlichen Auftraggebern nicht mehr möglich, Honorarangebote auszuschließen, die unter dem Basishonorarsatz liegen. In einem gemeinsamen Appell wenden sich die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt an die Auftraggeber. Er ist ein Plädoyer für eine angemessene Vergütung der zu erbringenden Leistungen, für Fairness und Ausgewogenheit der Interessen aller an der Planung Beteiligten.