Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über die Frage verkündet, ob die von der Bundesrepublik Deutschland in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mit Europarecht vereinbar sind. Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie vorliegt. Das Urteil und dessen Begründung waren mit Spannung erwartet worden. Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich dem Verfahren vor dem EUGH gestellt und war nicht von Vornherein auf die Feststellungen der EU-Kommission eingegangen, die das die das Verfahren eingeleitet hatte. Die Orientierungshilfen zum Abschluss von Verträgen für Leistungen bei Gebäuden, Innenräumen und Freianlagen wurden im erforderlichen Umfang angepasst und können bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt per E-Mail (info@ak-lsa.de) angefordert werdern.