Am 4. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur HOAI verkündet. Er stellte fest, dass verbindliche vorgeschriebene Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Europarecht nicht vereinbar sind. Das System der HOAI wurde nicht in Frage gestellt! Die Bundesregierung war daraufhin aufgefordert, das nationale Recht anzupassen. Am 15. Juli 2020 hat die Bundesregierung als ersten Schritt dazu die Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLGÄndG) beschlossen. Der Entwurf ist nun noch von Bundesrat und Bundestag zu diskutieren und zu verabschieden. Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer sowie der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) haben zum ArchLGÄndG gemeinsame Stellungnahmen abgegeben.
Als zweiten Schritt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang August den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zur Anhörung freigegeben. Vor der Erarbeitung des Gesetz- und des Verordnungsentwurfes war das Bundeswirtschaftsministerium mit Vertretern der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite im Gespräch. Eine gemeinsame Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der HOAI wird derzeit erarbeitet.