Zukunft der HOAI

Am 4. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur HOAI verkündet. Er stellte fest, dass verbindliche vorgeschriebene Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Europarecht nicht vereinbar sind. Das System der HOAI wurde nicht in Frage gestellt! Die Bundesregierung war daraufhin aufgefordert, das nationale Recht anzupassen. Am 15. Juli 2020 hat die Bundesregierung als ersten Schritt dazu die Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLGÄndG) beschlossen. Der Entwurf ist nun noch von Bundesrat und Bundestag zu diskutieren und zu verabschieden. Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer sowie der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) haben zum ArchLGÄndG gemeinsame Stellungnahmen abgegeben.
Als zweiten Schritt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang August den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zur Anhörung freigegeben. Vor der Erarbeitung des Gesetz- und des Verordnungsentwurfes war das Bundeswirtschaftsministerium mit Vertretern der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite im Gespräch.  Eine gemeinsame Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der HOAI wird derzeit erarbeitet.

2026: Das DAB wird neu

Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist zukünftig nicht mehr an jedem Monatsersten im Briefkasten zu finden. Die Gesellschaft wird digitaler. Und

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Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden am 23.10.2025 die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht.