Die Honorarordnung stand schon seit Jahren im Fokus der Kommission. Diese sieht die EU-Dienstleistungsrichtlinie verletzt und hatte deshalb bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ende Juni 2017 wurde die Klageschrift eingereicht. Am 7. November 2018 fand die mündliche Verhandlung vor dem EuGH in Luxemburg statt. Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar wurden am 28. Februar 2019 veröffentlicht. Er hat darin zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Mit diesem Antrag folgt der Generalanwalt aus Sicht der Architektenkammern den im Verfahren vorgebrachten schlüssigen Argumenten nicht. Die Bundesregierung hat alles dafür getan, die These der EU-Kommission, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI seien nicht mit dem EU-Recht vereinbar, zu widerlegen. Mit dem abschließenden Urteil des EuGH ist im zweiten oder dritten Quartal 2019 zu rechnen. Der EuGH muss dem Generalanwalt in seiner Entscheidung nicht folgen. Trotz dieser Entwicklung im Verfahren ist die HOAI geltendes Recht.