Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur HOAI verkündet. Er hat festgestellt, dass verbindliche vorgeschriebene Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Europarecht nicht vereinbar sind. Das System der HOAI wurde nicht in Frage gestellt! Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, bis zum Sommer 2020 das nationale Recht anzupassen. Dazu ist das Bundeswirtschaftsministerium mit Vertretern der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite im Gespräch.
Auf Bundes- und Landesebene sind die Aktivitäten vielfältig. Architektenkammer und Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt stehen im ständigen und engen Kontakt. Gemeinsame Termine haben mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und dem Landkreistag stattgefunden. Einig sind sich die Kammern in der Zielrichtung: Qualitätswettbewerb geht vor Preiswettbewerb und die HOAI ist als Berechnungssystem zur Ermittlung von Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren beizubehalten. Dafür warb man in den Gesprächen. Ausführlich dargestellt ist diese Grundhaltung im gemeinsamen Positionspapier. Ein erster durch den Vorstand angeregter Erfahrungsaustausch fand am 16. Oktober 2019 statt. Am 29. Januar 2020 gab es ein weiteres Treffen. Diskutiert wurden folgende Fragen: Wie kann den Mitgliedern der Rücken bei Vertragsverhandlungen gestärkt und der Austausch von Erfahrungen unterstützt werden? Wie wird auch zukünftig Transparenz und Gleichbehandlung in der Auftragsvergabe gesichert und welche Aktivitäten sind in der Öffentlichkeit notwendig, um für die weitere Anwendung der HOAI als Grundlage der Honorarberechnung zu werben?