Änderung der HOAI trat in Kraft
Die geänderte HOAI ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, der die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch zukünftig Grundlage der Abrechnung der Leistungen. Mit ihren Leistungsbildern und Leistungsphasen ist sie Basis einer angemessenen und auskömmlichen Vergütung der vertraglich geschuldeten Planung von Bauleistungen, Fachplanungen sowie weiterer Aufgaben.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat Orientierungshilfen zur Vertragsgestaltung veröffentlicht. Grundsätzlich ist das Honorar für sämtliche Leistungen nach der HOAI 2021 frei verhandelbar. Die Orientierungshilfen knüpfen daher unverändert an dieses Regelwerk an und sehen vor, dass die Vertragsparteien die Geltung der HOAI ausdrücklich vereinbaren und sich der Preis nach den Honorarparametern der HOAI bestimmt. Diese Orientierungshilfen sind hier zu finden.
Ein Interview zum Inkrafttreten der Verordnung mit den Präsidenten Prof. Axel Teichert und Dipl.-Ing. Jörg Herrmann erschien im Deutschen Ingenieurblatt (DIB) und Deutschen Architektenblatt und ist hier abrufbar.
Weitere Informationen inkl. zehn Fragen und Antworten zur neuen HOAI (PDF) auf der Website der Bundesarchitektenkammer.
Links auf einen Blick:
- Orientierungshilfen zur Vertragserstellung
- Interview Präsidenten AK und IK zum Inkrafttreten der Verordnung
- HOAI-Website der Bundesarchitektenkammer
- FAQs zur neuen HOAI (PDF)