
Architektenkammer Sachsen-Anhalt Anerkennung Mitglieder: 8 UE Anerkennung Absolventen: Thema 2
Gemeinsame Veranstaltung mit der Architektenkammer Sachsen
Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für Architekten, vor allem dann, wenn sie Teile der Planung des Gebäudes erbracht haben. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht ungenutzt aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen auf der Baustelle. Die vielfach beschworene Haftungsintensivität der Objektüberwachung kann durch kluge Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Architekten deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden im Seminar typische „Fettnäpfe“ der Objektüberwachung aufgezeigt, denen man sich nicht ohne Not aussetzen muss. Im Seminar werden Grundlagen für eine effektive, fach- und sachgerechte Objektüberwachung besprochen und anhand vieler Fallbeispiele praxisnah dargestellt. Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird dem Seminarteilnehmer praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.
An diesem Tag werden die Module 8 und 9 der Reihe Basiswissen Objektüberwachung zum Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung sowie zur Abrechnung und Kostenfeststellung Thema sein.
Alle Veranstaltungen der Reihe Basiswissen Objektüberwachung sind in sich abgeschlossen und können unabhängig voneinander besucht werden.
Modul 8: Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle
– Ist die DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) für die Planung geeignet?
– Welche besonderen Gegebenheiten sind grundsätzlich bei der Planung zu bedenken?
– Was muss bei den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich Maßtoleranzen berücksichtigt werden?
– Gibt es weitergehende Vorgaben? Wären weitergehende Vorgaben als DIN 18202 sinnvoll?
– Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?
– Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202
– Hat der Unternehmer bezüglich Maßtoleranzen eine besondere Prüfpflicht?
– Wenn das Leistungsverzeichnis keine Angaben über einzuhaltende Toleranzen vorgibt, was gilt dann?
– Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?
– Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?
– Wann, auf welche Weise, von wem und wo wird gemessen?
– Definition Mangelbegriff
– Maßtoleranz als vertragliche Zusicherung
– Beurteilungen von Maßabweichungen als optischer Mangel
– Minderungsberechnung wegen nicht eingehaltener vertraglicher Toleranzvorgaben
– Der Rohbauunternehmer schöpft die vertraglich zulässigen Maßtoleranzen aus. Dies führt beim Estrichleger zu Mehrkosten. Wer zahlt diese Mehrkosten?
– Umgang mit Maßtoleranzen innerhalb der Gewährleistungszeit? Hat der Bauherr ein Recht auf Mangelbeseitigung innerhalb dieser Zeit?
– Die Maßtoleranz erfordert den Rückbau der Leistung. Kann man solche Maßnahmen vom Auftragnehmer
verlangen und durchsetzen?
Modul 9: Anwendung der VOB/B+C während der Bauleitung
– Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich? Welche Alternativen hat der Architekt?
– VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung – was bedeutet das?
– VOB/C als anerkannte Regel der Technik – was bedeutet das?
– Die Systematik der Gewerkenormen von Teil C im Überblick
– Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?
– Was regelt die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299
– Geänderte und zusätzliche Leistungen – Besonderheiten von § 2
– Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den Unternehmer? Besonderes Risiko für den
Architekten?
– Bedenkenanmeldung
– Schutz der eigenen Leistung
– Nachunternehmereinsatz
– Begehungen und Zustandsbesichtigungen
– Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
– Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
– Vertragsstrafenregelung
– Abnahme und Verjährung
– Abrechung und Zahlung
Zielgruppe
Architekten und Ingenieure
Referent
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke BDB, Berlin
Ort
Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 Dresden
Fortbildungsstunden/Unterrichtseinheiten
8
Anerkennung Absolventen
Thema 2: Vorbereitung, Ausführung und Koordination von Aufträgen
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