Kammer | Ausschüsse
Die Einrichtungen der Architektenkammer
Auf die Einrichtungen (Ausschüsse) der Architektenkammer wird gesetzlich im § 18 Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt Bezug genommen. Die Einrichtung des Schlichtungsausschusses ist durch das Architektengesetz bestimmt.
Zu den ständigen Einrichtungen der Architektenkammer gehören nach der Satzung:
Rechnungsprüfungsausschuss
Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe
Fortbildungsausschuss
Sachverständigenausschuss
Einrichtungen sind auch der Wahlvorstand und die Wahlprüfungsgruppe. Diese werden vor den Wahlen der Vertreterversammlung vom Vorstand bestellt.
Wahlvorstand
Wahlprüfungsgruppe
Stand 11/2016