Kammer | Ausschüsse
Die Einrichtungen (Ausschüsse) der Architektenkammer
Auf die Einrichtungen (Ausschüsse) der Architektenkammer wird gesetzlich im § 18 Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt Bezug genommen. Die gesetzlich vorgeschriebenen ständigen Einrichtungen werden von der Vertreterversammlung gewählt.
Zu den ständigen Einrichtungen der Architektenkammer gehören nach der Satzung der Architektenkammer:
Rechnungsprüfungsausschuss
Schlichtungsausschuss
Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe
Fortbildungsausschuss
Sachverständigenausschuss
Wahlvorstand
Die Ausschüsse beraten die in ihren Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten vor. Der Vorstand muss von den Ausschussmitgliedern, soweit nichts anderes bestimmt ist, über die Beratungsergebnisse informiert werden. Mindestens einmal im Jahr werden vom Vorstand die Vorsitzenden der Ausschüsse eingeladen, um mit ihnen Fragen der Kammerarbeit zu erörtern. Die Ausschussmitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt.

