UPDATE 23.11.2021: Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat vom 18. und 19.11.2021 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und nach der Bund-Länder-Konferenz am 18.11.2021 wurde die Rubrik „Coronavirus“ auf bak.de aktualisiert. Aus dem neu gefassten § 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Verordnungsermächtigung, des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich umfangreiche Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die neuen Informationen sind hier zu finden:
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Bund-Länder-Beschluss vom 18.11.2021
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – FAQs zu 3G am Arbeitsplatz
UPDATE 11.02.2021: Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) digital beantragen. Die Bundesregierung hat das branchenübergreifende Hilfsprogramm mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro aufgelegt. Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe auf der Website der IB Sachsen-Anhalt sowie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
UPDATE 01.01.2021: Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt hat öffentliche Auftragsvergaben von Land und Kommunen auch in 2021 Jahr spürbar erleichtert. Die seit 13. Mai 2020 geltende Auftragswerteverordnung (AwVO) wird bis zum 31. Dezember 2021 fortgeschrieben.
Bau- und Dienstleistungen können unter erleichterten Bedingungen vergeben werden (beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergabe). Das Landesvergabegesetz aus dem Jahr 2013 wird durch diese Verordnung nicht außer Kraft gesetzt, sondern lediglich coronabedingt gelockert. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Schwellenwerte für „Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben“ angehoben. Zum Erlass
Die Bundesarchitektenkammer hat aufgrund des erhöhten Bedarfs an Informationen im Zusammenhang mit der Coronakrise eine Website eingerichtet, in der alle Informationen, u.a. FAQs zum Bau- und Architektenrecht sowie zum Vergaberecht, gebündelt zu finden sind. Das Versorgungswerk macht darauf aufmerksam, dass Selbständige für sich selbst eine sofort wirksame Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung entsprechend den Regelungen in der Satzung beantragen können. Das Landesportal Sachsen-Anhalt informiert stetig über die aktuelle Lage rund um das Thema „Corona“ und deren Auswirkungen auf die Bürger. Über Entwicklungen zu unternehmensrelevanten Fragen zum Coronavirus informiert die Investionsbank Sachsen-Anhalt auf ihrer Website. Informationen für Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld gibt die Bundesagentur für Arbeit. Die Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ist per E-Mail und werktags telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
Die wichtigsten Links auf einen Blick:
- Corona-Website der Bundearchitektenkammer
- Corona-Informationsportal des Landes Sachsen-Anhalt
- Informationen für Unternehmen auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Corona-Hilfen der Bundesregierung/Überbrückungshilfen
- Informationen für Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld
- Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler (PDF)
- Corona-Website der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen