EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt in Kraft

Seit dem 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, das hat auch Auswirkungen auf alle Architekturbüros.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Alle wichtigen Informationen, Hinweise und Veranstaltungstipps für Architekturbüros sind auf der Internetseite www.architektendatenschutz.de zu finden. Die Seite wird von der Bundesarchitektenkammer koordiniert und stets aktualisiert. Hier werden unter anderem ein Informationspaket mit Neuerungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie Orientierungshilfen für eine individuell auszuarbeitende Datenschutzerklärung für Architekturbüros zur Verfügung gestellt.

Informationen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Link zu Kurzpapieren des Datenschutzbeauftragten, die als erste Orientierung dienen, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktikschen Vollzug angewendet werden sollte.

DSGVO
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