Die „Kleine Bauvorlageberechtigung“ ist weder fach- noch sachgerecht

Der Vorstand der Architektenkammer hat sich am 15. Juli 2020 zu einer „Sondersitzung“ getroffen. Im Nachgang zur Anhörung im Landtagsausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur geplanten Änderung der Landesbauordnung sollte es um die Frage gehen, welche Konsequenzen die mögliche Einführung der sogenannten „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ für den Berufsstand der Architekten hat. Dabei stand auch die Frage zur Diskussion, wer aus Gleichbehandlungsgrundsätzen dem privilegierten Personenkreis angehören sollte, dem eine partielle Bauvorlageberechtigung zugesprochen wird, und welche Pflichten sich für diesen ergeben.

Der Vorstand verständigte sich auf ein „Grundsatzpapier“, eindeutig zum Ausdruck gebracht wird: Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt lehnt die Einführung einer sogenannten „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ in der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt auch weiterhin ab.

Präsident Prof. Axel Teichert hat sich nochmals mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktionen des Landtages gewandt.

Download: Grundsatzpapier (PDF)

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
Telefon: (0391) 53 611 – 0
Telefax: (0391) 53 611 – 13
E-Mail: info@ak-lsa.de

Privacy Preference Center