Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten

Am 13. August 2020 wurde im Bundesgesetzblatt BGBL I Nr. 37 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht. Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (kurz Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist nun am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es löst bisherige Gesetze und Verordnungen wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab, die damit zeitgleich außer Kraft treten. Somit gilt ein einheitliches Anforderungssystem für Neubauten und Sanierungen, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt.

Mehr Infos zum GEG auf der Website der Bundesarchitektenkammer

Fortbildungen

Besuchen Sie die Fortbildungen der Architektenkammer Sachsen-Anhalt für das erste Halbjahr 2024. Alle Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen richten sich an

„Tag der Industriekultur“ am 21. April 2024

Als Sammlung „IndustrieBAUkultur“ veröffentlicht die Architektenkammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Website www.architektur-entdecken.de kontinuierlich beispielhafte Projekte, die zeigen wie sich Bauherren und

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
Telefon: (0391) 53 611 – 0
Telefax: (0391) 53 611 – 13
E-Mail: info@ak-lsa.de

Privacy Preference Center