Am 13. August 2020 wurde im Bundesgesetzblatt BGBL I Nr. 37 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlicht. Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (kurz Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist nun am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es löst bisherige Gesetze und Verordnungen wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab, die damit zeitgleich außer Kraft treten. Somit gilt ein einheitliches Anforderungssystem für Neubauten und Sanierungen, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt.
Mehr Infos zum GEG auf der Website der Bundesarchitektenkammer