KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbständige: Förderprogramm für Fortbildungen

Solo-Selbständige und Selbständige mit maximal einem Angestellten können sich seit Mitte Juli 2023 bis vorerst 2026 zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells Weiterbildungen bis zu 90 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördern lassen. Wer mindestens seit zwei Jahren selbständig ist und weitere Kompetenzen, beispielsweise im Bereich Digitalisierung, Betriebswirtschaft, Marketing oder Arbeitsrecht, gewinnen möchte, kann sich – auch online – bei KOMPASS-Anlaufstellen beraten lassen. Verantwortlich für das Programm ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Alle Informationen zu KOMPASS sind auf der Website www.efsplus.de/kompass zu finden.

E-Rechnung ab 2025 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische

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