Verordnung zur Auftragswertberechnung in Kraft getreten

Die „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ – veröffentlicht am 23. August 2023 im BGBl. I Nr. 222 – ist in Kraft getreten. Nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben müssen künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden, denn auch für diese gelten ab sofort dieselben Regeln zur Auftragswertberechnung wie für sonstige Dienstleistungen. Damit steht fest, dass bei öffentlichen Aufträgen für Planungsleistungen Lose über gleichartige Leistungen zusammengefasst werden müssen. Die Bundesarchitektenkammer äußerte sich in einer Pressemitteilung, dass die Vergabeverfahren sowohl für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer deutlich aufwändiger und damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen werden und die klarstellenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nicht zu Rechtssicherheit beitragen. Bereits im Juni dieses Jahres kritisierten die Kammern und Verbände der planenden Berufe die entsprechende Entscheidung des Bundesrats für dessen Zustimmung zur Änderung der Vergabeordnung, da sie eine wirtschaftliche Gefährdung der mittelstandsgeprägten Planungswirtschaft in Deutschland befürchten.

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