Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in Kraft getreten

Im Dezember 2023 wurde eine politische Einigung bei den Verhandlungen für die Neugestaltung der Gebäude-Richtlinie (EU/2024/1275) auf EU-Ebene erzielt. Seit dem 28. Mai 2024 ist die Richtlinie offiziell in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neue Gebäuderichtlinie sieht vier wesentliche Eckpunkte für die rasche Umsetzung der Ziele, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Erreichen eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050, vor: 1. Renovierung des Gebäudebestands und Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen; 2. Nullemissionsgebäude, neue Energieausweise und Forcierung der Erneuerbaren Energieträger; 3. Finanzielle Anreize, Bekämpfung der Energiearmut und qualifizierte Arbeitskräfte; 4. Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, nachhaltige Mobilität und Minimierung der grauen Energie!
Mehr Infos auf der Website der Bundesarchitektenkammer

Fortbildungen 2025

Besuchen Sie unsere Seminare, Workshops und Tagungen rund um die Themen Planen und Bauen, Recht und Nachhaltigkeit. Achtung: Das Programm

Save the Dates: Jahrestermine 2025

Neben den jährlichen Events wie Tag der Architektur, Tag der Städtebauförderung, Tag der Industriekultur, Tag des offenen Denkmals und STADTUMBAU

Deutsches Architektenblatt (DAB)
Ausgabe DAB regional Sachsen-Anhalt 01-02/2025
Vertreterversammlung in Magdeburg Ordnung über Ausgleichsmaßnahmen nach § 6A Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt Qualitätssicherung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg
Telefon: (0391) 53 611 – 0
Telefax: (0391) 53 611 – 13
E-Mail: info@ak-lsa.de

Privacy Preference Center