Im Dezember 2023 wurde eine politische Einigung bei den Verhandlungen für die Neugestaltung der Gebäude-Richtlinie (EU/2024/1275) auf EU-Ebene erzielt. Seit dem 28. Mai 2024 ist die Richtlinie offiziell in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neue Gebäuderichtlinie sieht vier wesentliche Eckpunkte für die rasche Umsetzung der Ziele, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Erreichen eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050, vor: 1. Renovierung des Gebäudebestands und Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen; 2. Nullemissionsgebäude, neue Energieausweise und Forcierung der Erneuerbaren Energieträger; 3. Finanzielle Anreize, Bekämpfung der Energiearmut und qualifizierte Arbeitskräfte; 4. Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, nachhaltige Mobilität und Minimierung der grauen Energie!
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