Oberstes Organ der Architektenkammer tagt

Die Vertreterversammlung trifft sich zu ihrer diesjährigen Herbstsitzung am Freitag, den 15. November 2024, am Veranstaltungsort „halber85“, Halberstädter Straße 85, Magdeburg. Auf der Tagungsordnung stehen wichtige berufspolitische Themen. Es geht u. a. um die geplante erst zweite Novellierung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nachdem 1998 das Architektengesetz der DDR ersetzt worden war. Weitere Themen beschäftigen sich u. a. mit der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht sowie der Einführung einer Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Einen bestimmenden Tagesordnungspunkt nimmt das Finanzwesen ein: Der Haushalt für das Jahr 2025, der in eine mittelfristige Finanzplanung eingebettet ist, wird beraten und verabschiedet. Es gibt des Weiteren Bestrebungen, die Satzung der Kammer zu erweitern. Bisher ist das Deutsche Architektenblatt (DAB) das offizielle Mitteilungsorgan der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Alle Änderungen der Satzung sowie die laut Architektengesetz vorgesehenen Ordnungen sind erst durch die Bekanntmachung im DAB wirksam. Festgeschrieben ist dies im § 18 der Satzung, der um den Passus ergänzt werden soll, dass digitale Veröffentlichungen auf der Website als gleichwertige Bekanntmachungen anerkannt werden.

Vertreterversammlung, 23. November 2020
Foto: Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Neujahrsempfang 2026

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Verbandes kommunaler Unternehmen, der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. und der Verband der

Geänderte Beitragsordnung tritt in Kraft

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, hat die Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

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