Die Vertreterversammlung trifft sich zu ihrer diesjährigen Herbstsitzung am Freitag, den 15. November 2024, am Veranstaltungsort „halber85“, Halberstädter Straße 85, Magdeburg. Auf der Tagungsordnung stehen wichtige berufspolitische Themen. Es geht u. a. um die geplante erst zweite Novellierung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nachdem 1998 das Architektengesetz der DDR ersetzt worden war. Weitere Themen beschäftigen sich u. a. mit der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht sowie der Einführung einer Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Einen bestimmenden Tagesordnungspunkt nimmt das Finanzwesen ein: Der Haushalt für das Jahr 2025, der in eine mittelfristige Finanzplanung eingebettet ist, wird beraten und verabschiedet. Es gibt des Weiteren Bestrebungen, die Satzung der Kammer zu erweitern. Bisher ist das Deutsche Architektenblatt (DAB) das offizielle Mitteilungsorgan der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Alle Änderungen der Satzung sowie die laut Architektengesetz vorgesehenen Ordnungen sind erst durch die Bekanntmachung im DAB wirksam. Festgeschrieben ist dies im § 18 der Satzung, der um den Passus ergänzt werden soll, dass digitale Veröffentlichungen auf der Website als gleichwertige Bekanntmachungen anerkannt werden.
