Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Sachsen-Anhalt die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 6. Dezember 2024. Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Die aktuelle Auftragswerteverordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ist unbefristet gültig.