Neue Auftragswerteverordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Sachsen-Anhalt die „Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO)“ vom 6. Dezember 2024. Sie beinhaltet die Auftragswerte für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Die aktuelle Auftragswerteverordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ist unbefristet gültig.

Zur Verordnung [PDF]

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