Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden am 23.10.2025 die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht. Sie treten am 01.01.2026 in Kraft und gelten jeweils ohne Umsatzsteuer. Weitere Informationen, insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen, sind auf der Website der Bundesarchitektenkammer zu finden.

Neue Schwellenwerte ab 2026:
140.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsverträge zentraler Regierungsbehörden
216.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge subzentraler öffentlicher Auftraggeber
5.404.000 EUR für öffentliche Bauaufträge

Hintergrund: Die EU-Kommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Grundlage sind internationale Verpflichtungen der EU im Rahmen des Government Procurement Agreement (GPA) – entsprechend können Wechselkursentwicklungen Anpassungen erforderlich machen.