Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. November 2025 in Magdeburg die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 sowie eine Anpassung der Beitragshöhen für das kommende Jahr beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, die im Jahr 2026 anstehenden Wahlen zur 8. Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt digital durchzuführen.
Verabschiedung Haushaltsplan 2026
Die Vertreterversammlung beschloss bei zwei Enthaltungen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026. Gemäß der Haushalts- und Kassenordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt § 3 Absatz 4 liegt der Haushaltsplan 2026 vom 7. bis 14. Januar 2026 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr) in der Geschäftsstelle der Architektenkammer im Fürstenwall 3, Magdeburg, zur Einsicht für alle Mitglieder aus.
Geänderte Mitgliedsbeiträge für 2026
Die Vertreterversammlung hat eine Anpassung der Beitragshöhen um 2,3 Prozent für das Jahr 2026 beschlossen. Die Beiträge werden nach Tätigkeitsarten erhoben. Mit dieser maßvollen Erhöhung reagiert die Kammer auf die gestiegenen Ausgaben infolge der allgemeinen Kostenentwicklung und Inflation. Um den Haushaltsausgleich sicherzustellen, ist darüber hinaus der Einsatz von Rücklagen erforderlich.
Der Grundbeitrag nach Beitragsordnung § 5 Abs. 1 beträgt künftig 535,00 Euro.
Der Grundbeitrag nach Beitragsordnung § 5 Abs. 2 bleibt unverändert bei 165,00 Euro.
Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:
Für angestellte und im öffentlichen Dienst tätige Mitglieder: 535,00 Euro
Für freischaffende und baugewerblich tätige Mitglieder: 700,00 Euro
Für Mitglieder ab dem 67. Lebensjahr, die nicht mehr berufstätig sind: 107,00 Euro
Die Beitragsordnung ist entsprechend zu ändern. Die geltende Fassung der Beitragsordnung ist auf der Rückseite des Beitragsbescheides zu finden, der jedem Mitglied zum Beginn des Jahres übersandt wird.
Prof. Axel Teichert, Präsident
Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, muss die Beitragshöhen 2026 und den Haushaltsplan 2026 genehmigen.
Kammerwahlen 2026 digital
Auf ihrer Sitzung am 7. November 2025 hat die Vertreterversammlung beschlossen, die Wahlen zur 8. Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt digital durchzuführen. Die dafür nötigen Anpassungen der Wahlordnung werden im Frühjahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass auch Mitglieder ohne digitale Erreichbarkeit ihre Stimme abgeben können. Wahlordnung und Satzung werden entsprechend angepasst, das Wahlrecht aller Mitglieder bleibt gewahrt.






