Neues Finanzierungsverfahren für das Versorgungswerk

Mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung 2025 wurden weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Das neue Finanzierungsverfahren stärkt die Stabilität des Versorgungswerkes und eröffnet zugleich neue Spielräume für eine transparente und gerechte Gestaltung der Leistungen. In § 29 der Satzung wurden die Festlegungen zum neuen Finanzierungsverfahren verankert. Das neue Finanzierungsverfahren tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

1. Was wurde beschlossen?
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks hat beschlossen, das bisherige Anwartschaftsdeckungsverfahren auf ein flexibles Einmalverrentungssystem umzustellen. Dieses Verfahren wird künftig die Grundlage für die Berechnung und Finanzierung der Anwartschaften und Renten bilden.

2. Warum wurde das Verfahren umgestellt?
Ziel ist es, das Finanzierungssystem langfristig stabiler und anpassungsfähiger zu gestalten.

Das bisherige Anwartschaftsdeckungsverfahren ist zu starr, um künftig auf:
– volatile Kapitalmärkte,
– demographische Entwicklungen,
– Inflation und
– Dynamisierungsbedarf flexibel zu reagieren.

Das neue Verfahren bietet:
mehr Flexibilität bei künftigen Rentenanpassungen (Dynamisierungen),
– Resilienz und Handlungsfähigkeit auch in wirtschaftlich schwierigeren Jahren.

 3. Welche neuen Faktoren kommen hinzu?
Das neue System berücksichtigt zusätzliche versicherungsmathematische Faktoren, die das Verfahren präziser und zukunftsfester machen:
– künftige Beiträge werden bis zum 62. Lebensjahr eingerechnet (bisher bis 55),
– auch künftige Neuzugänge werden in den Berechnungen berücksichtigt,
– der Rentenwert wird künftig jährlich durch Beschluss der Vertreterversammlung festgelegt.

Diese Änderungen stärken die Planbarkeit und Stabilität des Systems, ohne die individuellen Ansprüche zu verändern.

4. Was passiert mit den bestehenden Anwartschaften?
Alle bestehenden Anwartschaften bleiben unverändert erhalten.
Sie werden 1:1 in das neue System überführt. Die bisher erworbenen Rentenansprüche behalten ihren Wert. Das neue System sorgt lediglich dafür, dass die Finanzierung dahinter künftig flexibler gesteuert werden kann. Die Anwartschaften für das Jahr 2025 werden noch nach dem bisherigen Verfahren berechnet.

5. neue Begrifflichkeiten
Die neuen Begrifflichkeiten aus der Satzungsänderung sind im Folgenden zur Information aufgeführt. In der Anwartschaftsmitteilung ab 2027 werden die Berechnungen dann nochmals separat erläutert.
Beim flexiblen Einmalverrentungsverfahren wird anstelle des Jahresbeitrages das Verhältnis zu einem satzungsgemäß festgelegten Referenzbeitrag angesetzt, sodass man zunächst eine Verhältniszahl, den sogenannten Beitragsquotienten, erhält.
Dieser Beitragsquotient wird anschließend mit dem unverändert in der Satzung festgeschriebenen altersabhängigen Bewertungsprozentsatz multipliziert und das Produkt ergibt die erreichten Versorgungspunkte des Jahres. In einem weiteren Schritt ergibt sich dann durch Multiplikation mit dem jährlichen Rentenwert der monatliche Rentenbaustein.
Der jährliche Referenzbeitrag orientiert sich am jährlichen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und wird mit 25 % des Jahreshöchstbeitrages festgelegt.
Der jeweils aktuelle Rentenwert wird durch Beschluss der Vertreterversammlung festgelegt.
Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ist gut aufgestellt und solide finanziert.
Mit den Änderungen zum neuen Finanzierungsverfahren wird gestaltend und zukunftsorientiert gehandelt, um die Interessen der Teilnehmer langfristig zu sichern.

Auf der Homepage des Versorgungswerkes (www.vwaks.de) finden Sie die Satzung mit allen Änderungen als vollständiges Leseexemplar sowie Antworten auf viele Fragen rund um die Teilnahme.

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