Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, hat die Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt (Beitragshöhen 2026) am 16. Dezember 2025 genehmigt. Damit tritt die Beitragsordnung 2026 mit dieser Veröffentlichung in Kraft.
Die Vertreterversammlung hatte auf ihrer Zusammenkunft am 7. November 2025 eine Anpassung der Beitragshöhen um 2,3 Prozent für das Jahr 2026 beschlossen. Mit dieser maßvollen Erhöhung reagiert die Kammer auf die gestiegenen Ausgaben infolge der allgemeinen Kostenentwicklung und Inflation. Der Grundbeitrag nach Beitragsordnung § 5 Abs. 1 beträgt künftig 535,00 Euro. Der Grundbeitrag nach Beitragsordnung § 5 Abs. 2 bleibt unverändert bei 165,00 Euro.
Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:
Für angestellte und im öffentlichen Dienst tätige Mitglieder: 535,00 Euro
Für freischaffende und baugewerblich tätige Mitglieder: 700,00 Euro
Für Mitglieder ab dem 67. Lebensjahr, die nicht mehr berufstätig sind: 107,00 Euro
Die geltende Fassung der Beitragsordnung ist unter der Rubrik „Kammerrecht“ sowie auf der Rückseite des Beitragsbescheides zu finden, der jedem Mitglied zum Beginn des Jahres übersandt wird.








