Fachtagung bringt Vergabestellen und Planer zusammen

13. April 2026, Dessau-Roßlau
Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt führte zum fünften Mal in Folge gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) am 13. April 2026 ihre jährliche Tagung zum aktuellen Vergaberecht durch. Neu beteiligt war in diesem Jahr die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Im Fokus der Tagung steht traditionell die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Ziel des mittlerweile fest etablierten Formats ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen und aktuelle rechtliche Themen sowie ihre entsprechende praktische Anwendung zu diskutieren. Bernwart Küper, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, sowie Prof. Axel Teichert, Präsident der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, hießen die rund 140 Teilnehmenden im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau herzlich willkommen.

Was ist nötig, um Aufträge transparenter und unkomplizierter abzuwickeln und wie können Vergaben gezielter und einfacher gestaltet werden? Ein ganzheitlicher Blick hilft, konkrete Stellschrauben zu identifizieren. Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Bereichen gaben dazu Impulse aus unterschiedlichen Perspektiven.

So stellte Thomas Wittenberg, Architekt aus Weimar, die grundsätzlich notwendigen Aspekte für gelungene und transparente Vergabeverfahren dar und mahnte an, dass diese oft gar nicht so kompliziert gestaltet sein müssen. „Mehr“ bedeute nicht automatisch „besser“. Vielmehr sei auf die Verhältnismäßigkeit zu achten, um den Mittelstand und insbesondere Kleinstbürostrukturen zu fördern – etwa bei angemessenen und nicht überhöhten Eignungs- und Zuschlagskriterien.

Welche Verfahrensart sei nun sinnvoll und welche die beste für das Vorhaben? Architekt Thomas Treitz, der seit mehr als 30 Jahren das Wettbewerbs- und Vergabewesen in der Architektenkammer Baden-Württemberg betreut, deutete auf die Herausforderungen hin, mit denen Kommunen häufig konfrontiert sind und die „aus der Not heraus“ mitunter zu qualitativ unbefriedigenden Vergabeverfahren führen können. Er stellte mögliche Verfahrensarten vor, appellierte an die Einhaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe im Sinne des größtmöglichen Marktzuganges und warnte vor Generalplanervergaben, vor allem im Hinblick auf das erhöhte Nachprüfungsrisiko bei Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Der Frage, wie die Vergabe über einen vorgeschalteten Architekten- oder Ingenieurwettbewerb funktioniert und warum sich das lohnt, ging Architekt Marcus Hille nach. Er begleitet diese Verfahren seit Jahrzehnten erfolgreich, beschreibt sie als „Leidenschaft“ und kennt kein geeigneteres Instrument für Bauherren und Planer, die individuell beste Lösung für ein Projekt zu erhalten. Er verglich den Architektenwettbewerb mit dem Wettbewerb im Leistungssport: Der Gewinner ist derjenige mit der besten Leistung. Hier wurde gut deutlich, das Architekten- und Ingenieurleistungen im Leistungswettbewerb zu vergeben sind. Für den Auftraggeber und sein Projekt bedeute dies einen Mehrwert durch direkte Konkurrenz und vergleichbare Ergebnisse. Er wies darauf hin, dass Planungswettbewerbe sogar häufig von Zuwendungsgebern gefördert werden.

Wie mit zeitlichem Druck in der Beschaffung umgegangen werden kann, stellte Jörg Wiedemann, Richter am Oberlandesgericht Naumburg und Mitglied des Vergabesenats, dar. Er warb für einen rechtzeitigen Beginn von Vergabeverfahren, insbesondere für das Erlangen der Ausschreibungsreife. Idealerweise sollte eine frühe „Platzierung“ von möglichen Verfahren im Kalenderjahr Berücksichtigung finden. Auch Vorinformationen über künftige Vergabeverfahren könnten hilfreich sein, um knappe Fristen, insbesondere bei Inanspruchnahme von Förderungen, auszugleichen.

Aktuelle rechtliche Änderungen im Vergaberecht und die Abgrenzung zwischen rechtlicher und fachlicher Beratung des Auftraggebers durch den Planer stellte Lars Mörchen, Fachanwalt für Vergaberecht aus Magdeburg und Justiziar der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, heraus. Es sei insbesondere die Konzentration des Architekten oder Ingenieurs auf die fachliche Beratung wichtig. Bei der Betreuung von Vergabeverfahren durch Rechtsanwälte könnte das Fehlen der Fachkompetenz aus dem Bau- und Planungsbereich zu unverhältnismäßigen Anforderungen bei den Ausschreibungen führen.

Sein Kollege Stefan Näther hob die Wichtigkeit auskömmlicher Honorare für Architekten und Ingenieure hervor, denn es sei kein Geheimnis, dass Qualität ihren Preis habe. Auch wenn es dem Auftraggeber mitunter schwerfiele, niedrige Angebote nicht zu berücksichtigen, ist eine Prüfung derer immer möglich und kritisch hinterfragbar. Das Wettbewerbsprinzip im Vergaberecht spreche für die angemessene Vergütung von Leistungen, sogenannte „Dumpingangebote“ seien auszuschließen. Auch besage die obergerichtliche Rechtsprechung, dass eine „übliche Vergütung“ das Basishonorar bedeute.

In einer Podiumsdiskussion am Ende der Veranstaltung stellten sich die Redner des Tages den Fragen der Teilnehmenden unter der Begleitung von Architekt Matthias Dreßler. Als Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerbe und Vergabe der Architektenkammer Sachsen-Anhalt moderierte er die Veranstaltung.

Die Geschäftsstelle der Architektenkammer und ihr Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe stehen für Beratungen zu Planungswettbewerben gern zur Verfügung.

Weitere Informationen

[Fotos: Architektenkammer Sachsen-Anhalt, Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt]

 

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