Wahl der 8. Vertreterversammlung! Oberstes Organ der Architektenkammer Sachsen-Anhalt als Selbstverwaltungskörperschaft ist nach § 18 des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA) die Vertreterversammlung, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre von den Kammermitgliedern aus ihren Reihen gewählt wird. Die Wahl zur Vertreterversammlung wird in den vier Wahlgruppen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner durchgeführt. So ist abgesichert, dass die Interessen der Mitglieder aller Fachrichtungen vertreten werden.

Die Vertreterversammlung wählt aus ihren Reihen den Vorstand einschließlich des Präsidiums. Sie bildet außerdem Ausschüsse zur Bearbeitung von Fachthemen und Satzungsaufgaben. Sie bestimmt, welche berufspolitischen Ziele durch Vorstand und Geschäftsstelle zu verfolgen sind. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind im Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Weitere Informationen zur Vertreterversammlung sind unter dem Menüpunkt Organe zu finden.

Grafik: Schubert/Schaller

Meldungen

Vorstand beschließt Termin für die Wahl zur 8. Vertreterversammlung

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ihre Vertreterversammlung. Sie bestimmt die berufs- und kammerpolitische…

Neue Wahlordnung: Online-Wahl wird eingeführt

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt stellt die Weichen für die Zukunft: Mit Beschluss der Vertreterversammlung am 12. Juni 2026 und der Genehmigung durch die…

Allgemeines

  • 10. Juli 2026
    Festlegung des Wahltermins und Veröffentlichung auf der Website
  • Bis 12. Oktober 2026
    Wahlbekanntmachung auf der Website und Benachrichtigung an Mitglieder über die Eintragung in das Wählerverzeichnis
  • Vom 26. Oktober 2026 bis zum 16. November 2026
    Auslage Wählerverzeichnis in der Geschäftsstelle zur Einsicht
  • Bis zum 16. November 2026
    Vorlage der Wahlbewerbungen der Kandidaten
  • Vom 23. bis 27. November 2026
    Versand der Wahlunterlagen (digital bzw. ggf. analog)
  • Vom 8. Dezember 2026, 00:00 Uhr (erster Tag der Stimmabgabe), bis zum 18. Januar 2027, 24:00 Uhr (letzter Tag der Stimmabgabe)
    Stimmabgabe
  • Ab 19. Januar 2027
    Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Website
  • Februar 2027
    konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung und Wahl des Vorstandes

Zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen ist der Wahlvorstand. Ansprechpartner bei Fragen zur Wahl ist in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen-Anhalt André Schlecht-Pesé (Geschäftsführer) und Annett Leupold (Assistentin der Geschäftsführung).

Kandidatenpräsentationen

Allen Kandidaten zur Vertreterversammlung wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich und ihre Beweggründe zur Wahl vorzustellen. Bei Klick auf die jeweilige Kachel öffnet sich, wenn vorhanden, im neuen Fenster ein PDF.

Stand: 23. Juli 2026

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
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Telefon: (0391) 53 611 – 0
Telefax: (0391) 53 611 – 13
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