Am 25. Juni 2020 fand die öffentliche Anhörung zur Änderung der Landesbauordnung statt. Eingeladen waren die Architektenkammer und die Ingenieurkammer des Landes. Zu den geplanten Änderungen gehört auch, dass es zukünftig eine „Kleine Bauvorlageberechtigung“ für Handwerksmeister und Techniker ausgewählter Bauberufe geben soll. Im Vorfeld der Anhörung hatten sich die Kammern bereits in einer gemeinsamen Pressemitteilung enttäuscht von den im Gesetzentwurf geplanten Änderungen des § 64 der Landesbauordnung gezeigt. Schon 2019 hatten beide Kammern im Schulterschluss mit den Berufsverbänden gute Argumente gegen die „Kleine Bauvorlageberechtigung“ vorgebracht. Bedauerlicherweise ohne den erhofften Erfolg. An ihrer Haltung – der generellen Ablehnung der „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ – hat sich jedoch nichts geändert. In den mündlichen Vorträgen und schriftlichen Stellungnahmen wiesen die Präsidenten beider Kammern nun erneut auf die Konsequenzen hin und machten zum Verbraucherschutz Forderungen auf: nach Versicherungspflicht und deren Kontrolle sowie einem Nachweis der verpflichtenden Fortbildung. Übergeben wurde auch eine Petition des Prüfingenieurs Jörg-Peter Rewinkel. Die Kammern hatten sein Anliegen aufgegriffen und ihre Mitglieder gebeten, die Petition gegen die „Kleine Bauvorlageberechtigung“ zu unterstützen. Mehr als 1.400 Ingenieure und Architekten waren der Bitte gefolgt.
Stellungnahme der Architektenkammer Sachsen-Anhalt (PDF)
Beitrag im DAB 06-2020 zur Änderung der LBO (PDF)
gemeinsame Pressemitteilung von Architekten- und Ingenieurkammer [PDF]
Mehr Infos im Archiv 2019
Foto: Vanessa Weiss