Am 26. November 2020 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) veröffentlicht. Sie trat am 1. März 2021 in Kraft. Seit dem gilt unter anderem eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 2a für einen dort definierten Personenkreis.
Bereits seit 1. Februar 2021 gelten die Ergänzungen in § 14 und in § 27 BauO LSA. Dabei handelt es sich um neue Möglichkeiten beim Bauen mit brennbaren Baustoffen. Allerdings wird auch bis auf weiteres bei Baumaßnahmen, für die eine Anwendung vorgesehen ist, ein Abweichungsantrag nach § 66 Abs. 1 BauO LSA zu stellen sein. Die in unmittelbaren Zusammenhang mit den neuen Regelungen stehenden Technischen Baubestimmungen (§ 85 a) wurden noch nicht veröffentlicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hat als oberste Baubehörde eine Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Abweichungsanträgen für bestimmte Bauarten an alle Bauaufsichtsbehörden des Landes übermittelt und um deren Beachtung bei Abweichungsentscheidungen gebeten.
Lesefassung der BauO LSA (Link)
Handlungsempfehlung zu § 14 und § 27 BauO LSA (PDF)
Pressemitteilung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt (PDF)