Kleine Bauvorlage von Kammern abgelehnt

Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind sich einig: eine kleine Bauvorlage für Handwerksmeister verschiedener Gewerke und staatlich geprüfter Techniker darf es nicht geben! Eine Forderung der Handwerkskammern Magdeburg und Halle wurde von der AfD-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt aufgegriffen und erstmals in der Sitzung am 27. September 2018 von den Fraktionen diskutiert. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (beratend) überwiesen. Dieser tagte nun am 14. März 2019. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Kammern ihre ablehnende Haltung zu den Bemühungen, die Bauvorlageberechtigung für einen privilegierten Personenkreis zu öffnen, zum Ausdruck gebracht. Die Präsidenten der Architektenkammer und der Ingenieurkammer stellten in der Anhörung am 14. März 2019 im Landtag dar, warum eine Erweiterung der Bauvorlageberechtigung aus Sicht beider Kammern abgelehnt wird. Einerseits ist da das Problem, dass Planen und Bauen aus einer Hand nicht versichert werden kann und so zu einem unvermeidbaren und unzumutbaren Risiko des Verbrauchers wird, andererseits die zunehmende Komplexität des Bauens und darum die Ausbildung von Meistern und Technikern nicht mit der von Ingenieuren und Architekten vergleichbar ist. Die Präsidenten signalisierten gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr ihre Gesprächsbereitschaft. Dieses wurde auch gegenüber den Handwerkskammern zum Ausdruck gebracht.

Deutsches Architektenblatt (DAB)
Ausgabe DAB regional Sachsen-Anhalt 04/2023

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