Neue EU-Schwellenwerte

Von der EU-Kommission werden alle zwei Jahre die Auftragsschwellenwerte fortgeschrieben. Die EU-Schwellenwerte werden überprüft und auf Grundlage des Government Procurement Agreement an die Wechselkursentwicklung angepasst.

Seit dem 1. Januar 2022 gelten folgende unerheblich veränderte Auftragsschwellenwerte:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 € (bisher 139.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 € (bisher 214.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)
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