Von der EU-Kommission werden alle zwei Jahre die Auftragsschwellenwerte fortgeschrieben. Die EU-Schwellenwerte werden überprüft und auf Grundlage des Government Procurement Agreement an die Wechselkursentwicklung angepasst.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten folgende unerheblich veränderte Auftragsschwellenwerte:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 € (bisher 139.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 € (bisher 214.000 €)
- für Bauaufträge: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)