Bund und Land reagieren auf Lieferengpässe, Baupreissteigerungen und Bauzeitverzögerungen

Update 01.11.2022:
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten prüft derzeit unter Einbeziehung der Wirtschaftskammern des Landes, die seit Mai 2020 geschaffenen und für die Jahre 2021 und 2022 verlängerten und teils modifizierten Vergabeerleichterungen auch über den 1.1.2023 hinaus zu verlängern.

Derzeit gibt es bedingt durch verschiedene Krisen erhebliche Auswirkungen auf das Wirtschaftsgefüge Europas. Bund und Land reagieren darauf: die Erlasse des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), ursprünglich befristet bis zum 30. Juni 2022, wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und nachgeschärft. Sie betreffen Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs.
Damit das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes nicht allein bei den Unternehmen liegt, hat auch das Land Sachsen-Anhalt seinen befristeten Erlass bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Auf der Website der Bundesarchitektenkammer sind Hinweise für Planungsbüros im Umgang mit Mehrkosten und Bauverzögerungen zu finden.

Verlängerung Erlass Stoffpreisgleitklausel Finanzministerium Sachsen-Anhalt [PDF]
Pressemitteilung Finanzministerium Sachsen-Anhalt zur Stoffpreisgleitklausel [PDF]
Verlängerung Erlass Stoffpreisgleitklausel BMWSB [PDF]
Pressemitteilung BMWSB zur Stoffpreisgleitklausel [LINK]
Hinweise für Planungsbüros [LINK]
Materialpreissteigerungen – Hinweise für Architektinnen und Architekten [PDF]

Deutsches Architektenblatt (DAB)
Ausgabe DAB regional Sachsen-Anhalt 04/2023

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