„Mittlere Bauvorlageberechtigung“ vom Landtag beschlossen

Bereits im Februar dieses Jahres wurde die Landesbauordnung zugunsten einer vereinfachten regenerativen Energieerzeugung zu Teilen geändert. Dieser weitgehend unstrittige Passus war zum Jahresende 2023 aus dem Gesamtpaket des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt herausgetrennt worden, um Zeit zu gewinnen, die notwendige Anpassungen aufgrund von Forderungen eines eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens vorzunehmen. Die EU-Kommission hatte kritisiert, dass die Regelungen deutscher Bauordnungen in Hinsicht auf die Bauvorlageberechtigung von Ingenieuren nicht richtlinienkonform sei. Sachsen-Anhalt nimmt wie andere Bundesländer nun den mit der EU-Kommission ausgehandelten und in der Musterbauordnung umgesetzten Kompromiss als Grundlage und führt eine „Mittlere Bauvorlageberechtigung“ ein, die vorab von der Architekten- wie auch Ingenieurkammer heftig kritisiert worden war. Überraschend und ohne Information an die Kammern wurde diese Regelung im April rasch wieder auf die Tagesordnungen genommen und in der Plenarsitzung des Landtages am 11. Juni 2024 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen und am 26. Juni 2024 veröffentlicht.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.06.2024, GVBL LSA Nr. 11/2024, S. 150, ausgegeben am 26.06.2024

Deutsches Architektenblatt (DAB)
Ausgabe DAB regional Sachsen-Anhalt 11/2024
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